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BGI 509 - Erste Hilfe im Betrieb

Berufsgenossenschaftliche Information - Erste Hilfe im Betrieb

Die DGUV 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb" (früher BGI/GUV-I 509) richtet sich an alle Personen, die darum bemüht sind, dass bei Unfällen im Betrieb Verletzte die notwendige Erste Hilfe erhalten. Die umfassende Unfallverhütungsvorschrift BGV A 1 (Grundsätze der Prävention) bestimmt allgemein die Maßgaben zur Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb. Die praxisnahe berufsgenossenschaftliche Information DGUV 204-022 konkretisiert diese Vorgaben und beantwortet durch die Unfallverhütungsvorschrift aufgeworfene Fragen. Dabei bezieht sie andere relevante Vorschriften mit ein - insbesondere das staatliche Recht. Informationen zu den neuen Nummern der DGUV finden Sie hier. Zur Gesamtübersicht Erste Hilfe

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