Feuerlöscher richtig kennzeichnen und anbringen
Feuerlöscher gehören zu den wichtigsten Elementen des betrieblichen Brandschutzes. Sie sind nicht nur Pflichtausstattung in vielen Arbeitsstätten, sondern können im Ernstfall Leben retten und Sachschäden erheblich begrenzen. Damit sie im Notfall schnell gefunden und sicher eingesetzt werden können, ist eine korrekte Kennzeichnung und Anbringung entscheidend.
Anforderungen nach ASR A1.3 und ASR A2.2
Eine eindeutige Kennzeichnung aller Brandschutz- / Feuerlöscheinrichtungen sorgt dafür, dass betroffene Personen im Brandfall keine Zeit verlieren. Die aktuellen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben klare Vorgaben, wie Feuerlöscher und weitere Einrichtungen sichtbar und zugänglich zu platzieren sind.
Die ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung“ regelt die Gestaltung und Anbringung von Sicherheitszeichen. Für Feuerlöscher bedeutet das:
Es ist das Brandschutzzeichen gemäß DIN EN ISO 7010 zu verwenden. Dieses international genormte Symbol sorgt dafür, dass jeder – unabhängig von Sprache oder Herkunft – den Standort eines Feuerlöschers sofort erkennt.
Die Schilder müssen dauerhaft und gut erkennbar in geeigneter Höhe angebracht sein. In der Praxis hat sich eine Anbringungshöhe von 1,70 bis 2,0 Metern, gemessen bis zur Unterkante des Schildes, bewährt (bei der Verwendung von Fahnen- oder Nasenschildern sollte die Montagehöhe bei 2,5m liegen).
Die Größe der Schilder ist so zu wählen, dass sie der Entfernung und den Sichtbedingungen entspricht. Details zu den Erkennungsweiten für Schilder erfahren Sie hier.
Außerdem gilt: Nach den Vorgaben der technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.3 und ASR A2.2) sind lang nachleuchtende Brandschutzzeichen vorgeschrieben, wenn keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist! Zudem müssen die Schilder hinsichtlich ihrer Leuchtdichte mindestens die Klasse C (DIN 67510-1) erfüllen. Unsere lang nachleuchtenden PERMALIGHT® power Brandschutzzeichen erfüllen die Anforderungen und gewährleisten eine zuverlässige sowie jederzeit eindeutige Erkennbarkeit - auch bei Dunkelheit oder Rauchentwicklung.
Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ legt fest, wie Feuerlöscher im Betrieb verteilt und angebracht werden müssen, damit im Ernstfall schnell gehandelt werden kann. Unter anderem gelten folgende Regeln:
Feuerlöscher sind so zu platzieren, dass sie jederzeit zugänglich sind – unter anderem auf Fluchtwegen, an Wegkreuzungen oder an Zugängen zu Treppenräumen. Sie dürfen nicht durch Gegenstände verstellt werden. Der Weg zum nächsten Feuerlöscher darf in der Regel nicht länger als 20 Meter sein.
In Bereichen mit erhöhter Brandgefahr sind mehrere Feuerlöscher erforderlich, um die maximale Entfernung zwischen den Geräten zu verkürzen.
Feuerlöscher müssen in Griffhöhe so angebracht werden, dass sie problemlos aus der Halterung entnommen werden können. Eine Griffhöhe zwischen 0,8 und 1,2 Metern wird in der Praxis empfohlen.
Bevor Sie Feuerlöscher in Ihrem Betrieb anbringen, ist zunächst durch eine Gefährdungsbeurteilung festzustellen, welche Art von Feuerlöschern in welchen Bereichen platziert werden sollte. Orientierung bei der Auswahl des richtigen Feuerlöschers finden Sie hier.
3 Gründe, warum Sie nach ASR kennzeichnen sollten
Eine konsequente Umsetzung der ASR-Vorgaben bringt gleich mehrere Vorteile:
Effizienz im Notfall: Gut erkennbare und leicht erreichbare Feuerlöscher erhöhen die Chancen, einen Brand frühzeitig zu löschen und größere Schäden zu verhindern.
Vermutungswirkung geltend machen: Bei Einhaltung der Regeln ist davon auszugehen, dass die gesetzlichen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bezüglich der Sicherheitskennzeichnung erfüllt sind – es gilt die so genannte Vermutungswirkung.
Sicherheit am Arbeitsplatz: Der Schutz von Mitarbeitern und Besuchern vor Unfällen liegt in der Verantwortung der Unternehmen. Sie haben es in der Hand, gehen Sie keine Kompromisse ein.
Fazit: Sicherheit beginnt mit Sichtbarkeit Die richtige Kennzeichnung und Anbringung von Feuerlöschern ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Die aktuellen ASR A1.3 und ASR A2.2 geben dazu klare Vorgaben. Wer seine Feuerlöscher ASR-konform kennzeichnet und leicht zugänglich platziert, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen gemäß ArbStättV und sorgt vor allem für eine erhöhte Sicherheit. Ein gut sichtbarer Feuerlöscher kann im Ernstfall den entscheidenden Unterschied machen – zwischen einem kleinen Vorfall und einer großen Katastrophe.
