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Kroschke SIGN

Notfallversorgung - Ratgeber & Tipps

Allgemeine Notfallversorgung

Defibrillatoren

Augen-Notfallversorgung

Erste Hilfe Koffer und Verbandkasten + Inhaltslisten

Verbandschränke

Erste Hilfe & Notfallversorgung – Was muss ich wissen?

Arbeitsunfälle, Verletzungen und Notfälle wie Schlaganfall oder Herzinfarkt sind Risiken im Arbeitsalltag. Als Unternehmer müssen Sie dafür sorgen, dass es eine wirksame Erste Hilfe und Notfallversorgung gibt.

In unserem Kroschke-SIGN-Wissensbereich bieten wir Ihnen praktische Handlungshilfen und Informationen zu allen wichtigen Bereichen der Ersten Hilfe und Notfallversorgung im Betrieb. Damit Sie und Ihre Mitarbeiter Leben retten können, wenn es drauf ankommt.

  • Erste Hilfe und Notfallversorgung von A-Z

  • praktische Handlungshilfen und Informationen

Was gehört alles zur Notfallversorgung?

  • Erste Hilfe Koffer, Verbandkästen und Verbandschränke: Sie sind die beste Möglichkeit, Verbandmaterial geschützt aufzubewahren und jederzeit griffbereit zu haben. Mit komplett gefüllten Koffern gemäß DIN 13157 und 14169 erfüllen Sie die Vorgaben der ASR A4.3. Ergänzen Sie diese entsprechend den Risiken in Ihrem Unternehmen mit passender Zusatzausstattung.

  • Verbandmaterial muss in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Prüfen Sie die Inhalte Ihrer Erste-Hilfe-Koffer oder Verbandkästen regelmäßig. Nutzen Sie unsere praktischen Checklisten, um gezielt aufzufüllen.

  • Defibrillatoren: Sie erhöhen bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand oder plötzlich auftretendem Kammerflimmern die Überlebenschancen. Erfahren Sie hier mehr über die Funktionsweise und eventuelle Fördergelder als Investitionszuschuss.

  • Augenspülungen und Notduschen: Wenn Staub, Fremdköper oder Chemikalienspritzer ins Auge gelangen, können sie das Ausmaß der Verletzung reduzieren. In bestimmten Gefährdungsbereichen (z.B. Laboren) sind fest installierte Augen- oder Körpernotduschen erforderlich.

  • Erste Hilfe Räume oder vergleichbare Einrichtungen: Sie sind in Standorten mit mehr als 1000 Beschäftigten erforderlich. Bei besonderen Unfall- oder Gesundheitsgefahren auch schon ab 100 Mitarbeitern. Zu den wichtigsten Ausstattungen gehören Erste-Hilfe-Koffer oder Sanitätswandschränke, aber auch Untersuchungsliegen und Desinfektionsmittel. Weitere Inhalte sind in der ASR A4.3 definiert.

  • Krankentransportmittel sorgen für den sicheren und schonenden Transport Verletzter vom Unfallort zum Erste-Hilfe-Raum oder einer besseren Notfall-Versorgungsstelle.

  • Erste Hilfe Zubehör: Bei besonderen Risiken, z.B. durch den Umgang mit Chemikalien oder mit Hitze entstehen, können weitere Hilfsmittel nötig werden, z.B. Kühlgel, Kompressen oder Dekontaminationsmittel. Auch Beatmungshilfen oder Zeckenzangen sind sinnvolle Ergänzungen.

  • Kennzeichnung von Notfalleinrichtungen: Alle Orte von Verbandkästen oder -koffern, Augenspüleinrichtungen, Defibrillatoren und Erste-Hilfe-Räume müssen mit den entsprechenden Sicherheitskennzeichen gemäß ASR A1.3 ausgeschildert werden.

  • Dokumentation: Jede Erste-Hilfe-Leistung, selbst der kleinste Unfall oder die Schnittverletzung, muss aufgezeichnet und für mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Nur ist eine Anerkennung als Arbeitsunfall möglich.

  • Ersthelfer sind die Säulen der betrieblichen Notfallversorgung. Mindestens 5% der anwesenden Mitarbeiter – bei besonderen Gefährdungen auch 10 % - müssen zum Ersthelfer ausgebildet werden.

In welchen Notfällen ist die Erste Hilfe besonders wichtig?

  • Verletzungen und Unfälle: Schnittwunden, Prellungen, Verbrennungen, Stürze und Knochenbrüche sind die häufigsten Situationen, die Erste Hilfe Maßnahmen erfordern. Auch Blutungen stoppen und verbinden gehört zu den grundlegenden Maßnahmen.

  • Herzinfarkt: Beim Verdacht auf Herzinfarkt muss sofort der Notruf gewählt werden und mit der Herzdruckmassage begonnen werden. Ein vorhandener Defibrillator kann lebensrettend sein.

  • Schlaganfall: Bei einem Schlaganfall ist sofortige professionelle Hilfe erforderlich. Das können Sie tun, um einen Schlaganfall zu erkennen: Bitten Sie die Person, zu lächeln. Lassen Sie beide Arme ausstrecken. Wenn eine Gesichtshälfte hängt oder ein Arm absinkt, rufen Sie sofort den Notarzt. Auch Sprachstörungen können ein Indiz sein.

  • Atemstillstand erfordert sofortige Wiederbelebungsmaßnahmen, bis professionelle Hilfe eintrifft. Mit Beatmungsmasken oder einem Beatmungstuch sinkt die Hemmschwelle bei der Mund-zu-Mund-Beatmung.

  • Bewusstlosigkeit: Sind Verletzte nicht ansprechbar, so müssen die Vitalfunktionen geprüft werden. Sind Atmung und Puls fühlbar, hilft die stabile Seitenlage, um Atemwege freizuhalten.

  • Vergiftungen: Beim Verdacht auf Vergiftungen kontaktieren sie den Giftnotruf.

Welche Richtlinien und Vorschriften sind bei der Ersten Hilfe im Notfall zu beachten?

Die Erste Hilfe im Betrieb unterliegt verschiedenen Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien:

  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchuG) verpflichtet Sie als Arbeitgeber, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu gewährleisten, einschließlich der Bereitstellung von Erster Hilfe.

  • Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert spezifische Anforderungen an Arbeitsstätten, einschließlich der Erste-Hilfe-Ausstattung und -Organisation.

  • Die ASR A4.3 (Technische Regel für Arbeitsstätten) konkretisiert die Anforderungen an Erste-Hilfe-Mittel und -Räume gemäß § 3a Abs. 1 und § 4 Abs. 5 der Arbeitsstättenverordnung.

  • Die DGUV Regel 100-001 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung definiert die Anforderungen an die Erste-Hilfe-Ausstattung, die Ausbildung von Ersthelfern und die Organisation der Ersten Hilfe am Arbeitsplatz.