Notfallversorgung - Ratgeber, Vorschriften & Tipps
Arbeitsunfälle, Verletzungen oder medizinische Notfälle wie Herzinfarkt und Schlaganfall können jederzeit auftreten. Eine gut organisierte Notfallversorgung hilft dabei, schnell zu handeln und die Folgen von Unfällen zu minimieren.
In dieser Kroschke SIGN Themenwelt finden Sie Informationen zur Erste-Hilfe-Ausstattung im Betrieb, zu Ersthelfern, Defibrillatoren, Augennotfallversorgung, Erste-Hilfe-Koffern und Verbandschränken sowie zu den wichtigsten Vorschriften und Anforderungen für die betriebliche Notfallversorgung.
Übersicht | |||||||
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Erste Hilfe im Betrieb
Defibrillatoren (AED)
Augen-Notfallversorgung
Erste-Hilfe-Koffer und Verbandkästen
Verbandschränke
Häufige Fragen und Antworten
Was gehört alles zur betrieblichen Notfallversorgung?
Zur betrieblichen Notfallversorgung gehören:
Erste-Hilfe-Koffer, Verbandkästen und Verbandschränke: Sie halten Verbandmaterial griffbereit. Vollständig ausgestattete Erste-Hilfe-Koffer nach DIN 13157 und DIN 13169 erfüllen die Anforderungen der ASR A4.3.
Verbandmaterial: Es muss in ausreichender Menge vorhanden und regelmäßig auf Vollständigkeit geprüft werden.
Defibrillatoren: Sie können bei Herz-Kreislauf-Stillstand die Überlebenschancen deutlich erhöhen.
Augenspülungen und Notduschen: Sie helfen bei Augenverletzungen oder dem Kontakt mit Gefahrstoffen und sind in bestimmten Bereichen vorgeschrieben.
Erste-Hilfe-Räume: Je nach Betriebsgröße oder Gefährdung sind spezielle Erste-Hilfe-Räume erforderlich.
Krankentransportmittel: Sie ermöglichen den sicheren Transport verletzter Personen.
Erste-Hilfe-Zubehör: Zusätzliche Hilfsmittel wie Kühlgel, Beatmungshilfen oder Dekontaminationsmittel ergänzen die Ausstattung.
Kennzeichnung von Notfalleinrichtungen: Erste-Hilfe-Einrichtungen müssen gemäß ASR A1.3 eindeutig gekennzeichnet sein.
Dokumentation: Jede Erste-Hilfe-Leistung ist zu dokumentieren und aufzubewahren.
Ersthelfer: Ausgebildete Ersthelfer stellen die schnelle Versorgung im Notfall sicher.
In welchen Notfällen ist die Erste Hilfe besonders wichtig?
Verletzungen und Unfälle: z. B. Schnittwunden, Verbrennungen, Stürze oder Knochenbrüche.
Herzinfarkt: Sofort Notruf absetzen und mit der Herzdruckmassage beginnen. Ein Defibrillator kann lebensrettend sein.
Schlaganfall: Typische Anzeichen sind Lähmungen, Sprachstörungen oder ein hängender Mundwinkel. Sofort den Notruf wählen.
Atemstillstand: Unverzüglich Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten, bis Hilfe eintrifft.
Bewusstlosigkeit: Atmung prüfen und die betroffene Person bei vorhandener Atmung in die stabile Seitenlage bringen.
Vergiftungen: Den Giftnotruf kontaktieren und ärztliche Hilfe veranlassen.
Welche Richtlinien und Vorschriften sind bei der Ersten Hilfe im Notfall zu beachten?
Die Erste Hilfe im Betrieb unterliegt verschiedenen Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien:
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Sie als Arbeitgeber, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu gewährleisten, einschließlich der Bereitstellung von Erster Hilfe.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert spezifische Anforderungen an Arbeitsstätten, einschließlich der Erste-Hilfe-Ausstattung und -Organisation.
Die ASR A4.3 (Technische Regel für Arbeitsstätten) konkretisiert die Anforderungen an Erste-Hilfe-Mittel und -Räume gemäß § 3a Abs. 1 und § 4 Abs. 5 der Arbeitsstättenverordnung.
Die DGUV Regel 100-001 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung definiert die Anforderungen an die Erste-Hilfe-Ausstattung, die Ausbildung von Ersthelfern und die Organisation der Ersten Hilfe am Arbeitsplatz. Hier finden Sie die Grundsätze zur Prävention.
Wie viele Ersthelfer benötigt ein Unternehmen?
Unternehmen müssen mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigtenin Verwaltungs- und Handelsbetrieben sowie 10 % der anwesenden Beschäftigtenin sonstigen Betrieben als Ersthelfer ausbilden. Bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigtenist mindestens ein Ersthelfer erforderlich.
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