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Schutzkleidung nach Norm - Infos & Produkte

Schutzkleidung: Informationen & Produkte

Sie benötigen nur noch ein Kleidungsstück, das Ihnen optimalen Schutz in den verschiedensten Situationen bei den unterschiedlichsten Arbeiten bietet? Wir von Kroschke SIGN bieten Ihnen hochwertige Schutzkleidung für jeden Arbeitsbereich. Sie sind gegen Kälte, Hitze und Feuer, Metallspritzer, Chemikalien oder andere Umwelteinflüsse geschützt. Nutzen Sie den großen Vorteil unserer Schutzkleidung. Durch hochqualitative Schutzkleidung sichern Sie sich vor körperlichen Schäden ab und vermindern das Risiko bei einem Unfall oder in einem Gefahrenbereich verletzt zu werden. Sie erfüllt die aktuellen Richtlinien und Normen und hält auch den strengsten Prüfungen stand. Ob als Warnschutz in der Nacht oder als antistatische und flammhemmende Schutzkleidung im Betrieb. Mit der Multinorm-Schutzkleidung sind Sie optimal geschützt! Die Top Marken für Ihre persönliche Schutzkleidung bei Kroschke SIGN reichen von "rofa Berufs- und Schutzkleidung" bis hin zu "PLANAM Arbeitsschutzbekleidung" - Sie haben die Wahl. Eine Übersicht unserer Multinorm-Schutzkleidung finden Sie hier.

Rechte & Pflichten von Schutzkleidung im UnternehmenSchutzkleidung

Der Arbeitgeber hat die Pflicht seinen Angestellten gegenüber, ein sicheres und risikoarmes Arbeiten zu gewährleisten. Daher muss eine geeignete und den Arbeitsbedingungen angepasste Schutzkleidung ausgewählt werden. Sie sollte vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Eine ausführliche Unterweisung zur Benutzung, Aufbewahrung und dem Erkennen von Schäden an der Schutzkleidung vor Arbeitsbeginn ist besonders wichtig. So können Risiken vermieden werden. Über Gefährdungen am Arbeitsplatz müssen die Beschäftigten ebenfalls unterrichtet werden. Betriebsanweisungen über die Handhabung von Schutzkleidung, Schutzbrillen, Schutzhandschuhen, Atemschutzmasken sowie einer Ausrüstung gegen Ertrinken und Absturz und auch einer speziellen Schutzausrüstung zum Retten und Halten sollten erstellt werden. Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin sollte das Tragen der Schutzkleidung am Arbeitsplatz regelmäßig kontrollieren.

Der Beschäftigte hat ebenfalls Pflichten, denen er im Arbeitsalltag nachkommen muss. Die Ihm zur Verfügung gestellte Schutzkleidung muss gemäß der Unterweisung vorschriftsmäßig getragen werden. Festgestellte Mängel oder der Verlust der Schutzkleidung muss dem Unternehmen umgehend mitgeteilt und die Ausrüstung schnellstmöglich ersetzt werden.

Schutzkleidung: Definition

Gemäß der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist jede Schutzausrüstung dazu bestimmt, von den Angestellten verwendet und getragen zu werden, um sich vor Gefahren abzusichern und die Gesundheit zu schützen. Zudem zählt jede Zusatzausrüstung, welche mit der Schutzkleidung verbunden ist und dasselbe Ziel verfolgt, zu einer normgerechten persönlichen Schutzausrüstung. Beachten Sie, dass folgende Arbeitskleidung nicht unter die Schutzausrüstung nach der PSA-Benutzungsverordnung Absatz 2 gehört:

  • Sportausrüstung

  • Selbstverteidigungs- & Abschreckungsmittel

  • Uniformen und Arbeitskleidung, die nicht auf den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Mitarbeiter ausgelegt ist

  • Schutzausrüstung für den Straßenverkehr, wenn sie den verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegt

  • Ausrüstung für Not- & Rettungsdienste

  • Tragbare Geräte zur Signalisierung und Feststellung von Gefahren

  • Schutzausrüstung für die Bundeswehr, den Zivil- und Katastrophenschutz, die Polizei des Bundes und der Länder sowie ähnliche Einrichtungen, die für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung dienen

Persönliche Schutzkleidung von A bis Z

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Multinorm-Schutzkleidung für optimalen Schutz

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