🚛 Versandkostenfrei ab 200 € Warenwert – darunter nur 4,90 €*

Der Shop für Gewerbetreibende! 
Kroschke SIGN

Prüfnachweise & Prüffristen - Was ist zu beachten?

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser - Prüfnachweise und Prüffristen

Die Vielzahl an Vorschriften für Prüfungen von Betriebsmitteln bringt so manchen Betreiber an die Grenzen. Folgende Fragen müssen dabei beachtet bzw. beobachtet werden:

  • Wann muss ich nach welcher Vorschrift handeln?

  • Welchen Prüfzeitraum muss ich beachten?

  • Wer muss die Prüfung vornehmen?

Die Fachbereiche der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (kurz: DGUV) entwickeln hierfür ein Vorschriften- und Regelwerk, welches den aktuellen Stand wiedergibt und stetig aktualisiert wird. In diesem finden sich die wichtigsten Informationen und die eingangs gestellten Fragen werden fachgerecht beantwortet. Damit Sie nicht unzählige Seiten wälzen müssen, haben wir Ihnen die wichtigsten Antworten zum Thema Prüfnachweis und Prüffristen übersichtlich aufbereitet. Laut DGUV 203-004 ist das Ergebnis der Prüfung zu dokumentieren. Ein Prüfnachweis ist erbracht, wenn das beurteilte Betriebsmittel mit einer Kennzeichnung versehen ist und als mängelfrei beurteilt wurde. Wir empfehlen diesen Nachweis mit einer Prüfplakette mit Angabe des nächsten Prüftermins zu erbringen. Denn am Einsatzort ist ein Prüfnachweis vorzuhalten. Finden Sie hier passende Plaketten:

Nach DGUV 203-001 sollte die Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der zu prüfenden Arbeitsmittel und die Prüffristen für diese Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen vom Arbeitgeber in Einvernehmen mit den befähigten Personen durchgeführt werden.

Grundsätzlich ergibt sich die Verpflichtung zur Prüfung von Arbeitsmitteln aus der Betriebssicherheitsverordnung §10 und der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) §5.

Prüfplaketten - Prüfnachweise und Prüffristen für den nächsten Prüftermin

Ortsfeste elektronische Anlagen und Betriebsmittel

Anlage / Betriebsmittel

Prüffrist

Art der Prüfung

Prüfer

Elektrische Anlage und ortsfeste Betriebsmittel

4 Jahre

Auf ordnungsgemäßen Zustand

Elektrofachkraft

Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel „in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 GRUPPE 700)

1 Jahr

Auf ordnungsgemäßen Zustand

Elektrofachkraft

Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen

1 Monat

Auf Wirksamkeit

Elektrofachkraft oder elektronisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte

Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter - in stationären Anlagen - in nichtstationären Anlagen

6 Monate arbeitstäglich

Auf einwandfreie Funktion durch Bestätigung der Prüfeinrichtung

Benutzer

Tabelle 1A, DGUV Vorschrift 3: Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Ortsveränderliche elektronische Betriebsmittel

Anlage / Betriebsmittel

Prüffrist Richt- und Maximalwerte

Art der Prüfung

Prüfer

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen Anschlussleitungen mit Stecker Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschlusss

Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate*). Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungs- und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr

. In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre

.

Auf ordnungs- gemäßen Zustand

Elektrofachkraft oder elektronisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte

Tabelle 1B, DGUV Vorschrift 3: Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

*) Konkretisierung siehe DGUV-Information „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen“ (DGUV Information 203-006).

Passende Produkte