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DGUV Information 203-085 - Arbeiten unter der Sonne

Was regelt die DGUV Information 203-085?

Die DGUV Information 203-085 „Arbeiten unter der Sonne“ richtet sich an Unternehmen mit Tätigkeiten im Freien. Sie beschreibt gesundheitliche Gefährdungen durch UV-Strahlung und Hitze und zeigt, wie Betriebe diese im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen können.

Im Mittelpunkt stehen konkrete Schutzmaßnahmen, mit denen sich Belastungen durch Sonneneinstrahlung wirksam reduzieren lassen.

Warum sind Sonne und Hitze am Arbeitsplatz ein Risiko?

Arbeiten im Freien setzen Beschäftigte UV-Strahlung und Hitze aus. Beides kann die Gesundheit beeinträchtigen. Besonders kritisch wird es, wenn mehrere Belastungsfaktoren gleichzeitig auftreten:

  • hohe Temperaturen

  • direkte Sonneneinstrahlung

  • körperlich anstrengende Arbeit

  • ungeeignete oder schwere Schutzkleidung

Diese Kombination kann zu gesundheitlichen Problemen wie Erschöpfung, Kreislaufbeschwerden oder im Extremfall zu einem Hitzschlag führen.

Welche Maßnahmen empfiehlt die DGUV?

Die Maßnahmen orientieren sich am im Arbeitsschutz etablierten TOP-Prinzip.

Die DGUV Information ordnet Schutzmaßnahmen nach technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen. Technische Maßnahmen haben dabei Vorrang; organisatorische und personenbezogene Maßnahmen ergänzen sie.

Technische Maßnahmen

  • Arbeitsbereiche beschatten

  • direkte Sonneneinstrahlung reduzieren

Organisatorische Maßnahmen

  • Arbeitszeiten an Hitze anpassen

  • gezielt Pausen planen

Personenbezogene Maßnahmen

  • geeignete Kleidung und Kopfschutz tragen

  • Sonnenschutzmittel nutzen

  • Beschäftigte über Risiken und Schutzmaßnahmen unterweisen

Wichtig: Einzelmaßnahmen reichen in der Regel nicht aus. Entscheidend ist die Kombination mehrerer Maßnahmen.

Was bedeutet das für Arbeitgeber konkret?

Unternehmen müssen Gefährdungen durch UV-Strahlung und Hitze im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Belastungen erfassen und bewerten

  • geeignete Schutzmaßnahmen festlegen

  • Beschäftigte unterweisen

  • Maßnahmen regelmäßig überprüfen und anpassen

Die DGUV Information liefert hierfür praxisnahe Hinweise, ersetzt aber nicht die individuelle Gefährdungsbeurteilung.

Für welche Arbeitsbereiche ist die DGUV 203-085 relevant?

Die DGUV Information ist für alle Tätigkeiten im Freien relevant, zum Beispiel:

  • Bau und Handwerk

  • Straßen- und Tiefbau

  • Logistik im Außenbereich

  • Land- und Forstwirtschaft

Praxisbeispiel: Arbeiten im Sommer auf Baustellen

Auf Baustellen treffen häufig mehrere Belastungsfaktoren zusammen auf. Sinnvolle Maßnahmen, die sich aus den Empfehlungen der DGUV ableiten lassen, sind z. B.:

  • Arbeitsbeginn in den frühen Morgenstunden

  • Pausenbereiche verschatten

  • für ausreichende Flüssigkeitszufuhr sorgen

  • Kopf und Körper vor direkter Sonneneinstrahlung schützen (z. B. durch Cap, UV-Kleidung oder Kühlkleidung)

FAQ zur DGUV Information 203-085

Ist die DGUV Information verpflichtend?

Nein, sie ist keine Vorschrift, sondern eine Handlungshilfe zur Umsetzung gesetzlicher Arbeitsschutzpflichten.

Geht es nur um Hitze?

Nein. Der Schwerpunkt liegt auf Sonneneinstrahlung, insbesondere UV-Strahlung, ergänzt durch die Auswirkungen von Hitze.

Gilt die Information auch für Innenarbeitsplätze?

Nein, sie richtet sich primär an Tätigkeiten im Freien. Für Innenräume gelten andere Regelwerke, etwa zum Raumklima.

Weiterführende Informationen

Wenn Sie sich grundsätzlich mit Hitzeschutz im Betrieb beschäftigen, finden Sie hier vertiefende Inhalte:

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