DGUV Information 203-085 - Arbeiten unter der Sonne
Was regelt die DGUV Information 203-085?
Die DGUV Information 203-085 „Arbeiten unter der Sonne“ richtet sich an Unternehmen mit Tätigkeiten im Freien. Sie beschreibt gesundheitliche Gefährdungen durch UV-Strahlung und Hitze und zeigt, wie Betriebe diese im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen können.
Im Mittelpunkt stehen konkrete Schutzmaßnahmen, mit denen sich Belastungen durch Sonneneinstrahlung wirksam reduzieren lassen.
Warum sind Sonne und Hitze am Arbeitsplatz ein Risiko?
Arbeiten im Freien setzen Beschäftigte UV-Strahlung und Hitze aus. Beides kann die Gesundheit beeinträchtigen. Besonders kritisch wird es, wenn mehrere Belastungsfaktoren gleichzeitig auftreten:
hohe Temperaturen
direkte Sonneneinstrahlung
körperlich anstrengende Arbeit
ungeeignete oder schwere Schutzkleidung
Diese Kombination kann zu gesundheitlichen Problemen wie Erschöpfung, Kreislaufbeschwerden oder im Extremfall zu einem Hitzschlag führen.
Welche Maßnahmen empfiehlt die DGUV?
Die Maßnahmen orientieren sich am im Arbeitsschutz etablierten TOP-Prinzip.
Die DGUV Information ordnet Schutzmaßnahmen nach technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen. Technische Maßnahmen haben dabei Vorrang; organisatorische und personenbezogene Maßnahmen ergänzen sie.
Technische Maßnahmen
Arbeitsbereiche beschatten
direkte Sonneneinstrahlung reduzieren
Organisatorische Maßnahmen
Arbeitszeiten an Hitze anpassen
gezielt Pausen planen
Personenbezogene Maßnahmen
geeignete Kleidung und Kopfschutz tragen
Sonnenschutzmittel nutzen
Beschäftigte über Risiken und Schutzmaßnahmen unterweisen
Wichtig: Einzelmaßnahmen reichen in der Regel nicht aus. Entscheidend ist die Kombination mehrerer Maßnahmen.
Was bedeutet das für Arbeitgeber konkret?
Unternehmen müssen Gefährdungen durch UV-Strahlung und Hitze im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.
Das bedeutet in der Praxis:
Belastungen erfassen und bewerten
geeignete Schutzmaßnahmen festlegen
Beschäftigte unterweisen
Maßnahmen regelmäßig überprüfen und anpassen
Die DGUV Information liefert hierfür praxisnahe Hinweise, ersetzt aber nicht die individuelle Gefährdungsbeurteilung.
Für welche Arbeitsbereiche ist die DGUV 203-085 relevant?
Die DGUV Information ist für alle Tätigkeiten im Freien relevant, zum Beispiel:
Bau und Handwerk
Straßen- und Tiefbau
Logistik im Außenbereich
Land- und Forstwirtschaft
Praxisbeispiel: Arbeiten im Sommer auf Baustellen
Auf Baustellen treffen häufig mehrere Belastungsfaktoren zusammen auf. Sinnvolle Maßnahmen, die sich aus den Empfehlungen der DGUV ableiten lassen, sind z. B.:
Arbeitsbeginn in den frühen Morgenstunden
Pausenbereiche verschatten
für ausreichende Flüssigkeitszufuhr sorgen
Kopf und Körper vor direkter Sonneneinstrahlung schützen (z. B. durch Cap, UV-Kleidung oder Kühlkleidung)
FAQ zur DGUV Information 203-085
Ist die DGUV Information verpflichtend?
Nein, sie ist keine Vorschrift, sondern eine Handlungshilfe zur Umsetzung gesetzlicher Arbeitsschutzpflichten.
Geht es nur um Hitze?
Nein. Der Schwerpunkt liegt auf Sonneneinstrahlung, insbesondere UV-Strahlung, ergänzt durch die Auswirkungen von Hitze.
Gilt die Information auch für Innenarbeitsplätze?
Nein, sie richtet sich primär an Tätigkeiten im Freien. Für Innenräume gelten andere Regelwerke, etwa zum Raumklima.
Weiterführende Informationen
Wenn Sie sich grundsätzlich mit Hitzeschutz im Betrieb beschäftigen, finden Sie hier vertiefende Inhalte:
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