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ASR A5.1 - Anforderungen für Arbeitsplätze im Freien & teiloffene Arbeitsstätten

Was regelt die ASR A5.1?

Die ASR A5.1 „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien“ konkretisiert Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

Wenn Sie die ASR einhalten, können Sie davon ausgehen, dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt sind (die sogenannte Vermutungswirkung tritt ein).

Die Regel beschreibt,

  • welche witterungsbedingten Gefährdungen auftreten können

  • und wie Arbeitgeber diese im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beherrschen müssen

Für welche Arbeitsplätze gilt die ASR A5.1?

Die ASR gilt für:

  • Arbeitsplätze im Freien

  • Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten

Darunter versteht man z. B.:

  • Baustellen

  • Außenlager

  • überdachte, aber offene Hallen

  • Bereiche mit dauerhaft offenen Toren

Entscheidend ist: Witterungseinflüsse wirken direkt auf den Arbeitsplatz ein.

Welche Gefährdungen behandelt die ASR A5.1?

Die ASR A5.1 nennt vier zentrale Gefährdungsfaktoren:

  • natürliche UV-Strahlung

  • Niederschlag (z. B. Regen, Schnee, Glätte)

  • Windkräfte

  • Gewitter und Blitzschlag

Hitze wird in der ASR A5.1 nicht behandelt.

Stattdessen verweist die Regel auf eine separate Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA).

Grundprinzip: Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen

Arbeitgeber müssen:

  • Gefährdungen arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen beurteilen

  • Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip (technisch – organisatorisch – personenbezogen) festlegen

Das bedeutet:

  • Technische Schutzmaßnahmen zuerst

  • dann organisatorische Maßnahmen

  • zuletzt personenbezogene Handlungen

Zusätzlich gilt:

  • Maßnahmen müssen zur Tätigkeit und Umgebung passen

  • Beschäftigte müssen unterwiesen werden

Beispiele zu UV-Strahlung, Niederschlag, Wind und Gewitter

Beispiel: Gefährdung durch UV-Strahlung

Die ASR nutzt den UV-Index als Maßstab.

  • bis UV-Index 2 → geringe Gefährdung

  • ab UV-Index 3 → Maßnahmen erforderlich

Typische Maßnahmen:

Technisch

  • Verschattung (z. B. Dächer, Sonnensegel)

Organisatorisch

  • Arbeiten in schattige Zeiten verlegen

Personenbezogen

  • Schutzkleidung

  • Sonnenbrille

  • Sonnenschutzmittel

Beispiel: Gefährdung durch Niederschlag

Die ASR bewertet Niederschlag in drei Intensitätsstufen (A–C).

  • A: normale Witterung

  • B: potenziell gefährdend

  • C: gefährlich (z. B. Unwetter)

Maßnahmen reichen von:

  • angepasster Kleidung

  • über Arbeitsverlagerung

  • bis hin zum Einstellen der Tätigkeit bei hoher Gefährdung

Beispiel: Gefährdung durch Wind

Die ASR unterscheidet drei Intensitätsstufen (I–III), basierend auf der Beaufort-Skala.

  • starker Wind → Arbeiten erschwert

  • Sturm → hohe Unfallgefahr

  • Orkan → Arbeiten nicht mehr sicher möglich

Mögliche Maßnahmen:

  • Sicherung von Materialien

  • Anpassung oder Unterbrechung der Tätigkeit

  • Aufsuchen geschützter Bereiche

Beispiel: Gewitter und Blitzschlag

Gefährdungen entstehen vor allem durch:

  • direkten Blitzschlag

  • herabfallende Teile

  • Stromüberschläge

Wichtige Maßnahmen:

  • rechtzeitige Warnung

  • Arbeiten einstellen

  • geschützte Orte aufsuchen (z. B. Gebäude, Fahrzeuge)

Ergänzung zur ASR A5.1: Hitze richtig beurteilen und Maßnahmen ableiten

Die ASR A5.1 selbst enthält keine konkreten Vorgaben zur Bewertung von Hitze. Für diesen Gefährdungsfaktor verweist sie ausdrücklich auf die ASTA‑Empfehlung zur Beurteilung von Hitze.

Diese Empfehlung beschreibt, wie Hitzebelastung tatsächlich entsteht und bewertet wird – und welche Maßnahmen daraus folgen.

Wie entsteht Hitzebelastung am Arbeitsplatz?

Hitze wird nicht allein über die Temperatur definiert. Entscheidend ist das Zusammenspiel mehrerer Faktoren:

  • Lufttemperatur

  • Luftfeuchte

  • Sonneneinstrahlung

  • Wind

  • körperliche Arbeit

  • Bekleidung

Wichtig: Auch moderate Temperaturen können kritisch werden, wenn mehrere Faktoren zusammenkommen (z. B. schwere Arbeit + hohe Luftfeuchte).

Zentrale Kennzahl: die Beurteilungstemperatur

Die ASTA‑Empfehlung führt dafür die Beurteilungstemperatur ein.

Sie beschreibt die tatsächliche Hitzebelastung und wird so ermittelt:

Lufttemperatur + Zuschläge bzw. Abschläge für Einflussfaktoren (z. B. körperliche Arbeit, Kleidung, Sonne, Wind)

Beispiele aus der Empfehlung:

  • körperlich schwere Arbeit → erhöht die Belastung

  • direkte Sonneneinstrahlung → erhöht die Belastung

  • Wind → kann die Belastung reduzieren

Das ist ein entscheidender Unterschied zur reinen Temperaturbetrachtung.

Welche Bewertung ergibt sich daraus?

Die Empfehlung teilt die Hitzebelastung in vier Stufen ein:

  • bis 26 °C → geringe Gefährdung

  • über 26 °C → Maßnahmen prüfen

  • über 30 °C → Maßnahmen erforderlich

  • über 35 °C → Arbeit nur noch mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen möglich

Diese Stufen beziehen sich auf die Beurteilungstemperatur, nicht auf die reine Außentemperatur.

Welche Maßnahmen werden gefordert?

Die Maßnahmen folgen – wie in der ASR – dem TOP‑Prinzip:

Technische Maßnahmen

  • Verschattung von Arbeitsplätzen

  • Kühlung oder Durchlüftung

  • Reduzierung zusätzlicher Wärmeeinflüsse (z. B. Maschinen)

Organisatorische Maßnahmen

  • Arbeiten in kühlere Tageszeiten verlegen

  • Tätigkeiten anpassen oder reduzieren

  • zusätzliche Pausen und Entwärmungsphasen einplanen

Personenbezogene Maßnahmen

  • regelmäßiges Trinken ermöglichen

  • geeignete Kleidung tragen

  • Beschäftigte unterweisen

Ein klarer Punkt dabei: Ab bestimmten Belastungen müssen Getränke bereitgestellt werden.

Was Unternehmen konkret tun müssen

Die Empfehlung macht deutlich:

  • Hitzeschutz ist Teil der Gefährdungsbeurteilung

  • Maßnahmen müssen vorab geplant werden

  • ein betrieblicher Hitzeschutzplan wird empfohlen

Ziel ist es, gesundheitliche Folgen (z. B. Hitzeerschöpfung oder Hitzschlag) zu vermeiden und Leistungsfähigkeit sowie Sicherheit zu erhalten. Damit ergänzt die ASTA‑Empfehlung die ASR A5.1 um die konkrete Bewertung und Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen in der Praxis.

Weiterführende Informationen

Wenn Sie sich grundsätzlich mit Hitzeschutz im Betrieb beschäftigen, finden Sie hier vertiefende Inhalte:

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