Hitzeschutzgesetz in Deutschland – was gilt für Arbeiten bei Hitze?

Ein eigenes Hitzeschutzgesetz gibt es in Deutschland nicht. Dennoch sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte vor Hitze und UV‑Strahlung zu schützen – insbesondere bei Arbeiten im Freien. Die rechtlichen Anforderungen ergeben sich aus verschiedenen Regelwerken, die ineinandergreifen und in diesem Beitrag erläutert werden.

Warum Hitzeschutz am Arbeitsplatz an Bedeutung gewinnt

Hohe Temperaturen sind kein kurzfristiges Phänomen mehr. Hitzeperioden treten häufiger auf und halten länger an.

Für Unternehmen bedeutet das:

  • höhere Belastung für Beschäftigte im Freien

  • steigendes Risiko für hitzebedingte Beschwerden

  • Auswirkungen auf Konzentration und Leistungsfähigkeit

Besonders betroffen sind Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte der Sonne und Hitze direkt ausgesetzt sind. Hier setzt der Arbeitsschutz an.

Gibt es ein Hitzeschutzgesetz in Deutschland?

Nein. Ein eigenständiges „Hitzeschutzgesetz“ existiert nicht.

Stattdessen gilt:

  • Hitzeschutz ist Teil des allgemeinen Arbeitsschutzes

  • Arbeitgeber müssen Gefährdungen beurteilen und Maßnahmen festlegen

Hitze ist kein Sonderfall, sondern eine reguläre Gefährdung, die berücksichtigt werden muss.

Welche Vorschriften gelten stattdessen?

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage.

Es verpflichtet Arbeitgeber:

  • Gefährdungen zu ermitteln

  • Risiken zu bewerten

  • geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen

Dazu zählt ausdrücklich auch die Belastung durch Hitze und Sonneneinstrahlung.

ASR A5.1 – Arbeitsplätze im Freien

Die ASR A5.1 konkretisiert das Arbeitsschutzgesetz für den Außenbereich.

Im Fokus stehen:

  • Witterungseinflüsse

  • Organisation von Arbeitsplätzen

  • Schutzmaßnahmen bei Hitze und Sonne

DGUV Informationen zum Arbeiten bei Hitze

Die DGUV ergänzt die gesetzlichen Vorgaben um praktische Hinweise für den Arbeitsalltag:

Sie zeigen, wie sich Risiken erkennen und Maßnahmen konkret umsetzen lassen.

Für welche Arbeitsplätze gelten diese Regelungen?

Die genannten Vorschriften beziehen sich vor allem auf Tätigkeiten im Freien, bei denen Beschäftigte Hitze und Sonneneinstrahlung direkt ausgesetzt sind, zum Beispiel:

  • Bau und Handwerk

  • Straßen- und Anlagenbau

  • Logistik im Außenbereich

  • Service- und Montageeinsätze

  • Land- und Forstwirtschaft

  • Garten- und Landschaftsbau

  • kommunale Dienste (z.B. Bauhof, Pflege, Abfallwirtschaft)

Für Arbeitsplätze in Innenräumen gelten andere Rahmenbedingungen. Dieser Beitrag bezieht sich bewusst auf den Außenbereich.

Was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Die Regelwerke geben keine Einzellösungen vor, sondern setzen einen Rahmen.

In der Praxis bedeutet das:

  • Gefährdung durch Hitze frühzeitig einplanen

  • Arbeitsabläufe anpassen (z.B. Zeiten, Pausen)

  • Schutzmaßnahmen bereitstellen

  • Beschäftigte im Umgang mit Hitze sensibilisieren

Entscheidend ist nicht die einzelne Maßnahme, sondern das Zusammenspiel.

Wo finden sich konkrete Vorgaben für die Umsetzung?

Für die praktische Umsetzung sind vor allem diese Regelwerke relevant:

Diese Inhalte ergänzen sich und helfen dabei, die Anforderungen im Betrieb greifbar umzusetzen.

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