Hitzeschutzgesetz in Deutschland – was gilt für Arbeiten bei Hitze?
Ein eigenes Hitzeschutzgesetz gibt es in Deutschland nicht. Dennoch sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte vor Hitze und UV‑Strahlung zu schützen – insbesondere bei Arbeiten im Freien. Die rechtlichen Anforderungen ergeben sich aus verschiedenen Regelwerken, die ineinandergreifen und in diesem Beitrag erläutert werden.
Warum Hitzeschutz am Arbeitsplatz an Bedeutung gewinnt
Hohe Temperaturen sind kein kurzfristiges Phänomen mehr. Hitzeperioden treten häufiger auf und halten länger an.
Für Unternehmen bedeutet das:
höhere Belastung für Beschäftigte im Freien
steigendes Risiko für hitzebedingte Beschwerden
Auswirkungen auf Konzentration und Leistungsfähigkeit
Besonders betroffen sind Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte der Sonne und Hitze direkt ausgesetzt sind. Hier setzt der Arbeitsschutz an.
Gibt es ein Hitzeschutzgesetz in Deutschland?
Nein. Ein eigenständiges „Hitzeschutzgesetz“ existiert nicht.
Stattdessen gilt:
Hitzeschutz ist Teil des allgemeinen Arbeitsschutzes
Arbeitgeber müssen Gefährdungen beurteilen und Maßnahmen festlegen
Hitze ist kein Sonderfall, sondern eine reguläre Gefährdung, die berücksichtigt werden muss.
Welche Vorschriften gelten stattdessen?
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage.
Es verpflichtet Arbeitgeber:
Gefährdungen zu ermitteln
Risiken zu bewerten
geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen
Dazu zählt ausdrücklich auch die Belastung durch Hitze und Sonneneinstrahlung.
ASR A5.1 – Arbeitsplätze im Freien
Die ASR A5.1 konkretisiert das Arbeitsschutzgesetz für den Außenbereich.
Im Fokus stehen:
Witterungseinflüsse
Organisation von Arbeitsplätzen
Schutzmaßnahmen bei Hitze und Sonne
DGUV Informationen zum Arbeiten bei Hitze
Die DGUV ergänzt die gesetzlichen Vorgaben um praktische Hinweise für den Arbeitsalltag:
Sie zeigen, wie sich Risiken erkennen und Maßnahmen konkret umsetzen lassen.
Für welche Arbeitsplätze gelten diese Regelungen?
Die genannten Vorschriften beziehen sich vor allem auf Tätigkeiten im Freien, bei denen Beschäftigte Hitze und Sonneneinstrahlung direkt ausgesetzt sind, zum Beispiel:
Bau und Handwerk
Straßen- und Anlagenbau
Logistik im Außenbereich
Service- und Montageeinsätze
Land- und Forstwirtschaft
Garten- und Landschaftsbau
kommunale Dienste (z.B. Bauhof, Pflege, Abfallwirtschaft)
Für Arbeitsplätze in Innenräumen gelten andere Rahmenbedingungen. Dieser Beitrag bezieht sich bewusst auf den Außenbereich.
Was bedeutet das konkret für Unternehmen?
Die Regelwerke geben keine Einzellösungen vor, sondern setzen einen Rahmen.
In der Praxis bedeutet das:
Gefährdung durch Hitze frühzeitig einplanen
Arbeitsabläufe anpassen (z.B. Zeiten, Pausen)
Schutzmaßnahmen bereitstellen
Beschäftigte im Umgang mit Hitze sensibilisieren
Entscheidend ist nicht die einzelne Maßnahme, sondern das Zusammenspiel.
Wo finden sich konkrete Vorgaben für die Umsetzung?
Für die praktische Umsetzung sind vor allem diese Regelwerke relevant:
ASR A5.1 → Organisation von Arbeitsplätzen im Freien
DGUV 203-085 → Verhalten und Schutz im Arbeitsalltag
DGUV 204-037 → Umgang mit akuten Hitzeerkrankungen
Diese Inhalte ergänzen sich und helfen dabei, die Anforderungen im Betrieb greifbar umzusetzen.
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