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ADR 2025 - Gefahrgutkennzeichnung für Batterien

ADR 2025: Übergangsfrist bis zum 30.06.2025

Die ADR-Vorschriften wurden für das Jahr 2025 erneut angepasst.

Das ADR wurde unter anderem um 2 neue UN-Nummern im Bereich Batterien ergänzt (UN 3551 und UN 3552). Diese neu eingeführten Nummern beziehen sich auf den Transport von Natrium-Ionen-Batterien. Die Übergangsfrist zur Umsetzung der Änderungen endet am 30. Juni 2025.

Neue ADR 2023 - Übergangsfrist bis 30.06.2023

Für das Jahr 2023 wurde die ADR wieder aktualisiert - die Übergangsfrist endet am 30.06.2023!

Das hat sich geändert: Die Angabe der Telefonnummer ist ab 2023 nicht mehr verpflichtend. Bis zum 31.12.2026 dürfen jedoch noch alte Lithiumbatteriekennzeichnung (mit Telefonnummer) verwendet werden.

Neue ADR seit dem 01.01.2021

WICHTIG im Jahr 2021: Die Größen der in 2019 eingeführten Kennzeichen für Lithium-Batterien wurde nochmals angepasst!

Nicht erst seitdem Smartphones mit brennenden oder explodierenden Lithium-Akkus aufhorchen ließen, ist der Transport von Lithium-Batterien ein heißes Thema. Bei unsachgemäßer Behandlung, Lagerung und Transport von Batterien entsteht schnell eine Explosions- und Brandgefahr. Während des Transports auf der Straße oder in einem Flugzeug können die Folgen einer Explosion von Batterien schwerwiegend sein. Darauf haben die Kommissionen bereits bei der Erarbeitung der neuen Transportregelungen 2017 für Gefahrgut reagiert. Bereits seit April 2016 dürfen größere Mengen Lithium-Batterien nicht mehr in Passagierflugzeugen transportiert werden. Gemäß IATA-DGR (Luftfahrt) muss jedes Packstück mit Lithium-Batterien (UN 3090, UN 3480) zusätzlich zu allen anderen erforderlichen Kennzeichen das Label „Cargo Aircraft Only“ tragen.

Gefahrzettel 9A seit 01.01.2019 verpflichtend

Seit dem 01.01.2017 weist der neue Gefahrzettel 9A nun explizit auf den Paketinhalt mit Lithium-Batterien hin und nicht mehr nur auf „Verschieden gefährliche Stoffe“ (Gefahrzettel 9). Für die Plakatierung von Umschließungen (Container, Fahrzeug) darf bei Lithium-Batterien weiterhin nur der Gefahrzettel Klasse 9 verwendet werden.

Für die bezettelungspflichtigen Versandstücke mit UN 3090, 3091, 3480 oder 3481 ist nicht mehr die Nummer 9, sondern die neue Nummer 9A gültig! Fallen die Packstücke unter die Sondervorschrift 188 müssen andere Kennzeichen verwendet werden:

Ergänzung zu Gefahrzetteln für Lithium-Batterien

Ergänzt wird der Gefahrzettel 9A für Verpackungen von Lithium-Batterien noch durch die unten genannten Kennzeichen. Wichtig an diesem Kennzeichen ist, alle UN Nummern des Verpackungsinhalts auf diesem Etikett zu vermerken. Wenn die Telefonnummer des Versenders nicht anderweitig auf der Verpackung angegeben ist, muss diese zusätzlich auf dem Etikett eingetragen werden. Da im Bedarfsfall zusätzliche Informationen vom Versender eingeholt werden müssen. Das neue Kennzeichen ersetzt die bisherigen Regelungen im Straßen- und Bahnverkehr (ADR/RID), bei der Binnenschifffahrt (ADN), in der Seefahrt (IMDG-Code). Zusätzlich ist das neue Kennzeichen auch im Luftverkehr (IATA) gültig.

Ihr Vorteil: Künftig gibt es somit nur noch ein Kennzeichen für alle Verkehrsträger!

Unsere Qualität gemäß IMDG-Code

Laut Anforderungen des IMDG-Codes müssen Angaben auf Gefahrgutetiketten seewasserbeständig und nach mindestens 3 Monaten im Seewasser weiterhin erkennbar sein. Unsere Etiketten wurden von einem unabhängigen Institut nach dem British Standard 5609 geprüft. Mit den Etiketten von Kroschke SIGN erfüllen Sie alle Vorgaben aus dem IMDG-Code!

Die Abkürzungen der Transportwege

  • ADR/RID (Straßen- und Bahnverkehr)
  • GGVSEB(Straßen,Eisenbahnen und Binnenschifffahrt)
  • IATA-DGR(Luftfahrt)
  • IMDG-Code(Seefahrt)

Unsere Empfehlung

Das ADR und die Regelwerke für die weiteren Transportwege haben in den letzten Jahren diverse Anpassungen erfahren. Bei uns bekommen Sie geprüfte und den aktuellen Vorschriften entsprechende Kennzeichnung. Transporte, die mit Gefahrgutkennzeichnung versehen werden, sollten dennoch immer von einem Sicherheitsbeauftragen auf Ihre Gültigkeit geprüft werden!

Sie haben Fragen zur richtigen Kennzeichnung und Ausrüstung? Rufen Sie uns an!

Wir beraten Sie gern unter Tel. +49 531 318-318 oder nutzen Sie unser Kontaktformular

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