28Aug 2017
Fluchtwege (Rettungswege nach Bauordnungsrecht) führen ins Freie oder enden in einem sicheren Bereich.
Der erste Fluchtweg wird immer durch Verkehrswege und Türen, bzw. notwendige Flure und Treppenräume sowie die Notausgänge gebildet und durch die Kennzeichnung „Notausgang“ in Verbindung mit Zusatzzeichen „Richtungsangabe“ gekennzeichnet. Der zweite Fluchtweg führt durch einen ...weiterlesen05Apr 2017
Die Diskussion um die „richtige“ Pfeilrichtung bei der Fluchtwegkennzeichnung ist nicht neu. Bereits in der derzeitigen ISO 16069 ist dies tabellarisch festgeschrieben. Die ISO 16069 ist derzeit in der Überarbeitung und es ist vorgesehen diese ISO-Norm nun auch als DIN ISO einzuführen. Somit erhalten wir dann auch eine nationale Norm, in der die Bedeutung der Fluchtrichtung festgelegt ist. ...weiterlesen10Nov 2016
Ob die Standorte von Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöschern immer mit dem passenden Brandschutzschild zu kennzeichnen sind, ist in der Praxis umstritten.
Der Abschnitt 5.2.3 der Arbeitsstättenregel (ASR) A 2.2 steht meiner Meinung nach im Widerspruch zu den Anforderungen nach Kennzeichnung durch Brandschutzzeichen der ASR A 1.3. So heißt es in der ASR A2.2, dass der Arbeitgeber ...weiterlesenwird geladen...
