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Aufkleber für Batterien

ADR 2025: Übergangsfrist bis zum 30.06.2025

Die ADR-Vorschriften wurden für das Jahr 2025 erneut angepasst.

Das ADR wurde unter anderem um 2 neue UN-Nummern im Bereich Batterien ergänzt (UN 3551 und UN 3552). Diese neu eingeführten Nummern beziehen sich auf den Transport von Natrium-Ionen-Batterien. Die Übergangsfrist zur Umsetzung der Änderungen endet am 30. Juni 2025.

Neue ADR 2023

2023 wurde das ADR nochmals aktualisiert - die Übergangsfrist endet am 30.06.2023!

Das hat sich geändert: Die Angabe der Telefonnummer ist ab 2023 nicht mehr verpflichtend. Bis zum 31.12.2026 dürfen jedoch noch alte Lithiumbatteriekennzeichnung (mit Telefonnummer) verwendet werden.

Kennzeichen für Lithiumbatterien gemäß ADR 2023:

Neue ADR seit dem 01.01.2021

WICHTIG im Jahr 2021: Die Größen der in 2019 eingeführten Kennzeichen für Lithium-Batterien wurde nochmals angepasst! Seit vielen Jahren sind weder die mobile Kommunikationstechnik noch die Elektromobilität ohne leistungsstarke Batterien denkbar. Aktuell weit verbreitet sind lithiumhaltige Batterien in verschiedenen Typen und mit diverser chemischer Zusammensetzung, weshalb die sichere Beförderung oberste Priorität hat. Bei unsachgemäßem Transport können Lithium-Batterien Brände auslösen. Dabei werden besonders hohe Temperaturen erreicht, die zu großen Schäden in der Umgebung führen können. Damit der Versand von gefährlichen Gütern sicher durchgeführt wird, müssen Grundsätze geschaffen werden, welche u.a. das ADR übernimmt. Folgende Aktualisierung hat sich für das ADR seit dem 01.01.2021 ergeben: Regelung für die Kennzeichnung von Lithiumbatterien (SV 188 und Punkt 5.2.1.9 ADR 2021)

  • Auf Verpackungen müssen Kennzeichen für Lithiumbatterien nur noch mindestens 100 mm breit und 100 mm hoch sein – bisher waren 120 mm x 110 mm festgeschrieben.
  • Bei kleinen Verpackungen reduziert sich ebenfalls die Vorgabe von 105 x 74 auf 100 x 70 mm.

Bis zum 30.06.2021 gilt eine Übergangsfrist des ADR. In dieser Zeitspanne dürfen die Kennzeichen mit den alten Größen ebenfalls noch genutzt werden.

Kennzeichen für Lithiumbatterien gemäß ADR 2021:

Gefahrzettel für Lithium-Batterien ab 01.01.2019 verpflichtend

Seit dem ADR-Abkommen 2017 ist ein eigener Gefahrzettel für Lithium-Batterien vorgesehen. Seit dem 01.01.2017 weist der neue selbstklebende Gefahrzettel 9A nun explizit auf den Paketinhalt mit Lithium-Batterien hin und nicht mehr nur auf „Verschieden gefährliche Stoffe“ (Gefahrzettel 9). Für die bezettelungspflichtigen Versandstücke mit UN 3090, 3091, 3480 oder 3481 ist nicht mehr die Nummer 9, sondern die neue Nummer 9A gültig! Der neue Aufkleber gilt jedoch nur für die Verwendung auf Verpackungen von Lithium-Batterien und muss ab dem 01.01.2019 verpflichtend verwendet werden. Für die Plakatierung von Umschließungen (Container, Fahrzeug) darf bei Lithium-Batterien weiterhin nur der Gefahrzettel Klasse 9 verwendet werden.

Kennzeichen für Lithiumbatterien gemäß ADR 2019:

Ergänzung zu Gefahrzetteln für Lithium-Batterien

Ergänzt wird der Aufkleber für Lithiumbatterien, der Gefahrzettel 9A, noch durch die rot-weiß umrandeten Verpackungskennzeichen. Wichtig an diesem Kennzeichen ist, alle UN Nummern des Verpackungsinhalts auf diesem Etikett zu vermerken. Wenn die Telefonnummer des Versenders nicht anderweitig auf der Verpackung angegeben ist, muss diese zusätzlich auf dem Etikett eingetragen werden, da im Bedarfsfall zusätzliche Informationen vom Versender eingeholt werden müssen. Das neue Kennzeichen ersetzt die bisherigen Regelungen im Straßen- und Bahnverkehr (ADR/RID), bei der Binnenschifffahrt (ADN), in der Seefahrt (IMDG-Code). Zusätzlich ist das neue Kennzeichen auch im Luftverkehr (IATA) gültig. Ihr Vorteil: Künftig gibt es somit nur noch ein Kennzeichen für alle Verkehrsträger!

Jetzt umstellen!

Das ADR 2025 ist da! Alle zwei Jahre wird das "Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße" (ADR) aktualisiert. Für das Jahr 2025 wurde eine neue Übergangsfrist aufgenommen, die die Kennzeichen für Natrium-Ionen-Batterien betrifft. Mit unserer Kennzeichnung sind Sie auf der sicheren Seite und kennzeichnen immer nach dem aktuellen Regelwerk. Wir beraten Sie gerne: Kostenlosen Experten-Chat starten oder rufen Sie uns an: +49 531 318 318
Andrea Mai Leitung Produkt-Medienmanagement

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