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Rettungszeichen Notausgang nicht-gehfähige/gehbeeinträchtigte Personen, rechts

Rettungsz.Notausgang n.gehfähige/gehbeeintr.Personen, rechts, Folie,150x150mm

Rettungszeichen Notausgang für nicht-gehfähige oder gehbeeinträchtigte Personen, rechts, gemäß DIN EN ISO 7010/E030, nur in Verbindung mit Richtungsangabe verwenden, für den Innen- und Außeneinsatz, Material: selbstklebende Folie, temperaturbeständig von -40 bis +80°C, resistent gegen viele Chemikalien, Format: 150 x 150 mm

  • Hersteller: Kroschke SIGN
  • Norm: ASR 1.3/ISO 7010
  • Material: Folie
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Weitere Ausführungen von Rettungszeichen Notausgang nicht-gehfähige/gehbeeinträchtigte Personen, rechts

Rettungsz.Notausgang n.gehfähige / gehbeeintr.Personen, rechts, Kunststoff, 200 x 200mm
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Rettungsz.Notausgang n.gehfähige / gehbeeintr.Personen, rechts, Kunststoff, 150 x 150mm
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Dieses Rettungszeichen kennzeichnet den Notausgang für gehbeeinträchtigte Personen, gemäß DIN EN ISO 7010/E030. Verwenden Sie dieses Schild in Verbindung mit einer Richtungsangabe gemäß ISO 7010, um im Ernstfall für Klarheit zu sorgen. Zudem sollte die Kennzeichnung immer in Verbindung mit den bisherigen Fluchtwegschildern erfolgen. Nach TR 4844-4 wird eine Anbringung neben Türen in einer Höhe von 1,20m bis 1,40m empfohlen, um eine bessere Sichtbarkeit für die Betroffenen zu erzielen.

Die Bedeutung von Barrierefreiheit

In unserer heutigen Gesellschaft spielt Gleichberechtigung und Barrierefreiheit eine immer größere Rolle und sollte längst zur Selbstverständlichkeit gehören. Dazu gehört auch die Sicherheit aller Mitarbeiter und Beschäftigten gleichermaßen zu gewährleisten. Insbesondere in einer Gefahrensituation muss schnelles Handeln für alle Beteiligten möglich sein, ohne Kompromisse eingehen zu müssen. Grundsätzlich ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, seine Fluchtwege zu kennzeichnen, um in einer Gefahrensituation auf auf eine Evakuierung vorbereitet zu sein.

Laut §3a Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung ist ein Arbeitgeber, der Menschen mit Behinderung beschäftigt, verpflichtet, die Arbeitsstätte barrierefrei einzurichten.

Prüfen Sie Ihre Fluchtwege auf Barrierefreiheit und kennzeichnen Sie diese dementsprechend. Ist Ihr Fluchtweg nicht barrierefrei, sollten Sie einen alternativen Rettungsweg festlegen und ebenfalls mit der passenden Beschilderung versehen.

Unser Tipp: Sorgen Sie in jedem Fall für die eindeutige Kennzeichnung von barrierefreien Fluchtwegen, selbst wenn Sie zurzeit keine von dieser Regelung betroffenen Mitarbeiter beschäftigen. So stellen Sie sicher, dass betroffene Besucher und neu angestellte Mitarbeiter von vornherein zu den Flucht- und Rettungswegen finden.

Unsere Checkliste für barrierefreie Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen:

  • Prüfen der aktuellen Flucht- und Rettungswege ✔
  • Festlegen von alternativen, barrierefreien Fluchtwegen ✔︎
  • Kennzeichnen der barrierefreien Fluchtwege ✔