Die EN 397 legt die Anforderungen an Schutzfunktion, Prüfverfahren sowie Kennzeichnung für
Industrieschutzhelme fest. Schutzhelme müssen den Träger vor herabfallenden Gegenständen oder pendelnden Lasten schützen.
Alle Helme in unserem Sortiment erfüllen diese Norm, sowie teilweise zusätzliche Normen.
Arbeitsschutzhelme - die Helmschalen-Materialien:
Thermoplaste, z. B. HDPE (Hochdruck-Polyethylen), ABS (Acrylnitril-Butadien-Styrol), PE (Polyethylen), Polycarbonat (PC) oder Polyamid (PA), verlieren bei Hitzeeinwirkung – z. T. schon ab 70 °C – ihre Form; sind dafür aber kältebeständiger. Sie eignen sich vorwiegend für das Baugewerbe, Handwerk oder Montagearbeiten.
Duroplaste, z. B. PF-SF (Textil-Phenol) oder UP-GF (Glasfaser-Polyester), bleiben auch bei sehr hohen Temperaturen von z.T. über 500 °C stabil. Sie kommen überall dort zum Einsatz, wo hohe Temperaturen herrschen oder die Gefahr von starker Hitzeeinwirkung besteht: wie in der Metallindustrie, bei der Stahlerzeugung und bei Energie- und Gasversorgern. Gleichzeitig sind Duroplaste sehr chemikalienbeständig und damit ideal für den Einsatz in der chemischen Industrie.
Einsatzdauer von Arbeits- und Industrieschutzhelmen:
- In jedem Schutzhelm ist das Produktionsdatum eingeprägt – bitte nicht mit einem „Ablaufdatum“ verwechseln!
- Thermoplast-Schutzhelme sollten nach ca. 4 Jahren, Duroplast-Helme nach 6-8 Jahren ausgetauscht werden. Konkrete Angaben über die Nutzungsdauer finden Sie in den Gebrauchsanleitungen, die jedem Helm beiliegen.
- Die Nutzungsdauer von Helmen richtet sich nach dem jeweiligen Material und den thermischen bzw. optischen Einflüssen (Sonnenstrahlung, Hitze), denen sie ausgesetzt sind
- Nach einem starken Schlag darf ein Helm nicht mehr benutzt werden.
- „Knacktest“ bitte nie bei glasfaserverstärkten thermoplastischem Kunststoffen durchführen!
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