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ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände

Technische Regeln für Arbeitsstätten - Maßnahmen gegen Brände ASR A2.2

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht. Diese ASR A2.2 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Diese ASR konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen sowie die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen für das Betreiben nach § 3a Absatz 1, § 4 Absatz 3 und § 6 Absatz 3 einschließlich der Punkte 2.2 und 5.2 Absatz 1 g des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung.

Hier das Inhaltsverzeichnis der ASR A2.2:

  • Zielstellung
  • Anwendungsbereich
  • Begriffsbestimmungen
  • Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln
  • Ausstattung für alle Arbeitsstätten
  • Ausstattung von Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung
  • Organisation des betrieblichen Brandschutzes
  • Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen Anhang 1 Standardschema zur Festlegung der notwendigen Feuerlöscheinrichtungen Anhang 2 Beispiele für die Ermittlung der Grundausstattung Anhang 3 Beispiele für die Abweichung von der Grundausstattung

Den kompletten Inhalt lesen Sie im pdf-Download der ASR A2.2.

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