
Anwendungsgebiete der ASR A3.4
Die ASR A3.4 definiert, wann eine Sicherheitsbeleuchtung oder ein optisches Sicherheitsleitsystem in Arbeitsstätten erforderlich sein kann. Weiterhin beschreibt sie die konkreten lichttechnischen Anforderungen von Sicherheitsbeleuchtung und langnachleuchtenden und elektrischen Sicherheitsleitsystemen. Die ASR A3.4 dient der Festlegung der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiter durch das Betreiben der Beleuchtung. Für ausgewählte Tätigkeiten beschreibt diese Arbeitsstättenverordnung die geforderte Beleuchtung, damit die Beschäftigten Ihren Sehaufgaben nachkommen können. Die Wichtigkeit des Tageslichts am Arbeitsort wird so weit berücksichtigt, dass die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter nicht gefährdet wird. Die ASR A3.4 bezieht sich auf die künstliche und natürliche Beleuchtung von Arbeitsplätzen im Innen- sowie Außenbereich, sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, wie z.B. ein Fotolabor, welches eine spezielle Beleuchtung benötigt.
Helligkeit durch Tageslicht
Ein Arbeitsplatz sollte wenn möglich genug Tageslicht erlangen. Tageslicht ist gegenüber einer künstlichen Beleuchtung stets zu präferieren. Tageslicht wirkt im Allgemeinen vorteilhaft auf die Gesundheit und das positive Befinden der Mitarbeiter. Es sollte allerdings ein Blenden durch einfallende Sonnenstrahlen mithilfe von Rollos oder Jalousien verhindert oder zumindest verringert werden.
Voraussetzung für künstliche Beleuchtung im Innenbereich
Zusätzliches Licht ist meistens erforderlich, da nicht ausreichend viel Tageslicht vorhanden ist. Arbeitsplätze müssen dementsprechend gemäß ASR A3.4 mit ausreichend künstlichem Licht ausgestattet werden. Es gibt Fälle, bei denen diese Beleuchtung abweichen kann, da es wie z.B. bei zunehmendem Alter eine Verschlechterung des Sehvermögens geben kann. Beim Betreiben sowie Einrichten von Arbeitsplätzen müssen die vorgegebenen Beleuchtungsstärken eingehalten werden. An keinem anderen Bereich der Arbeitsstelle darf ein gewisser Wert der Beleuchtungsstärke unter- oder überschritten werden. Des Weiteren muss darauf geachtet werden, dass eine Blendung durch einfallende Sonnenstrahlen oder Reflexion minimiert oder wenn möglich ganz behoben wird. Bei der Wahl der Leuchtmittel muss der Arbeitgeber darauf achten, dass gewisse Sicherheitszeichen sowie Rettungszeichen auch als solche wahrgenommen werden.
Allgemeine Begrifflichkeiten zur ASR A3.4 |
Arbeitsplatz |
beinhaltet alle Stellflächen, die das Fortsetzen der Arbeit begünstigen sowie die Arbeitsflächen und die sogenannten Bewegungsflächen |
Arbeitsfläche |
Fläche, auf der die Tätigkeit ausgeübt wird |
Bewegungsfläche |
Grundfläche am Arbeitsplatz, die dem Mitarbeiter einen Haltungswechsel sowie eine Ausgleichsbewegung ermöglicht |
Umgebungsbereich |
Dieser Bereich wird durch Verkehrswege oder Wände in den Räumen begrenzt und schließt an einen oder mehrere Bereiche an |
Teilfläche |
Fläche mit einem hohen Bedürfnis an Sehkraft innerhalb eines Arbeitsplatzes |
Die ausführlichen Informationen der ASR A3.4 finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin !
Sicherheits- und Notleuchten
Notwendige
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