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ASR A3.7 - Lärm & Gehörschutz Pflichten

Im März 2021 wurde die Neufassung der ASR A3.7 veröffentlicht. Sie definiert maximal zulässige Lärmpegel in Abhängigkeit von der Tätigkeit. Unter Umständen müssen schon ab 55 dB(A) bzw. 70 dB(A) Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden. Aktuelle Infos zum Thema Gehörschutz ➤

Die PSA-Verordnung stuft Gehörschutz in die Kategorie III (Schutz vor tödlichen Gefahren und irreversiblen Gesundheitsschäden) ein. Hier gelten strenge Sicherheitsauflagen bei Herstellern, allen beteiligten Wirtschaftsakteuren und Anwendern. Sie sind verpflichtet, Ihre Beschäftigten praktisch in der Anwendung und Benutzung der PSA Kat. III zu unterweisen!

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrations-ArbSchV) fordert, alle Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm zu schützen. Wenn die durchschnittliche Geräuschkulisse am Arbeitsplatz 80 dB(A) überschreitet oder wenn Schallereignisse auftreten, die über 135 dB(C) liegen, ist Gehörschutz bereitzustellen. Ab 85 dB(A) bzw. 137 dB(C) muss Gehörschutz getragen werden. Der Arbeitgeber muss dies sicherstellen und Lärmbereiche kennzeichnen. Die Vorgaben der LärmVibrationsArbSchV werden in der TRLV Lärm konkretisiert.

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