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ASR V3 - Gefährdungsbeurteilung

Zum ersten Mal werden die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung bezüglich der Gefährdungsbeurteilung nach §3 ArbStättV mithilfe der neuen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR V3 präzisiert. Durch die Technischen Regeln wird der aktuelle Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene dargestellt.

Die ASR V3 regelt die Beurteilung möglicher Gefahren sowie die Maßnahmen zur Gefährdungsbeseitigung beim Einrichten und Betreiben einer Arbeitsstätte. Eine Gefährdung beinhaltet die Möglichkeit einer gesundheitlichen Einschränkung oder eines Gesundheitsschadens.

Was bedeutet das für Ihren Betrieb?

Betriebe können für sich die so genannte Vermutungswirkung geltend machen, wenn sie sich während der Gefährdungsbeurteilung an die Vorgaben aus der ASR halten. Eine Gefährdungsbeurteilung muss von fachkundigem Personal durchgeführt werden. Wenn der Arbeitgeber dieses Wissen nicht hat, muss er sicherstellen, dass er sich von jemandem mit entsprechendem Sachverstand beraten lässt. Fachkundig ist derjenige, der über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der geforderten Aufgaben in den technischen Regeln dienen. Der Umfang der Kenntnisse ist unterschiedlich, da sie von der ermessenen Gefährdung abhängig sind.

Gemäß der ASR werden folgende Gefährdungen geprüft: Der Prozess der Beurteilung ist in unterschiedliche Punkte aufgeteilt:
Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilung vorbereiten
Elektrische und mechanische Risiken Gefährdungen ermitteln
Biologische Arbeitsstoffe Gefährdungen beurteilen
Biologische Arbeitsstoffe Maßnahmen festlegen
Risiken durch Explosionen und Brände Maßnahmen umsetzen
Thermische Risiken Effektivität der Maßnahmen testen
Risiken durch physikalische Einflüsse Dokumentieren
Risiken durch spezielle Arbeitsumgebung Fortführen
Risiken durch spezielle physische oder psychische Einflüsse
Sonstige Risiken

Wir unterstützen Sie!

Haben Sie Fragen zur praktischen Umsetzung der ASR V3 und zur normgerechten Gefährdungsbeurteilung? Rufen Sie uns an - unser Mitarbeiter-Team berät Sie gerne und kompetent: Tel.+49 0531 318-588.

Weitere umfassende Informationen und Praxistipps zu Gesetze und Normen liefert Ihnen der Kroschke SIGN Blog in der Kategorie "Normen und Vorschriften" .

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