
BGR 195- Einsatz von Schutzhandschuhen
Die BGR-Regel findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Schutzhandschuhen zum Schutz gegen schädigende Einwirkungen mechanischer, thermischer und chemischer Art sowie gegen Schäden durch Mikroorganismen und ionisierende Strahlen. Die BGR 195 beinhaltet eine detaillierte Checkliste zur Einordnung vorliegender Gefährdungen und zur Auswahlhilfe des richtigen Schutzhandschuhs. Der genaue Wortlaut der BGR 195 steht hier für Sie zum Download bereit. Mit der Veröffentlichung der neuen DGUV Regel 112-195 ist die BGR 195 unwirksam geworden.
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