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13 Fragen zur Ersten Hilfe - Checkliste

Checkliste: 13 Fragen zur Ersten Hilfe

Checkliste

In jedem Unternehmen kann es zu Arbeitsunfällen kommen, selbst bei umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen und vorbeugendem Gesundheitsschutz! Sie als Arbeitgeber sind in solchen Situationen gesetzlich verpflichtet die Erstversorgung des Unfallopfers zu gewährleisten.

Fragen wie:

  • Unterrichten Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig (jährlich) über die sachgerechte Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen?

ODER

  • Prüfen Sie den Flucht- und Rettungsplan in regelmäßigen Abständen? Wir empfehlen ihn mind. alle 2 Jahre auf seine Aktualität und Lesbarkeit zu prüfen.

Mit Hilfe dieser Checkliste können Sie überprüfen, ob in Ihrem Unternehmen die wesentlichen Anforderungen an die Erste-Hilfe-Organisation eingehalten werden.

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Prüffragen

  • Unterrichten Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig (jährlich) über die sachgerechte Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen?
  • Prüfen Sie den Flucht- und Rettungsplan in regelmäßigen Abständen? Wir empfehlen ihn mind. alle 2 Jahre auf seine Aktualität und Lesbarkeit zu prüfen.
  • Sind Ihre Erste-Hilfe-Einrichtungen gemäß ASR A1.3 gekennzeichnet?
  • Haben Sie eine ausreichende Anzahl von Sicherheitsbeauftragten ernannt?
  • Haben Sie eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern ernannt?
  • Stellen Sie sicher, dass der Ersthelfer in regelmäßigen Abständen von mind. 2 Jahren fortgebildet wird?
  • Haben Sie eine schriftliche Beschreibung der Aufgaben und Funktionen des Sicherheitsbeauftragten bzw. Ersthelfers?
  • Verfügt die Einrichtung/das Gebäude über ausreichende Mittel zur Ersten Hilfe?
  • Wird das Erste-Hilfe-Material gemäß ASR A4.3 nach jedem Verbrauch oder nach Ablauf des Verfallsdatums ergänzt bzw. ersetzt?
  • Ist der Verbandkasten jederzeit leicht zugänglich?
  • Sind die Mitarbeiter über den Aufbewahrungsort unterrichtet?
  • Wird sichergestellt, dass bei jeder Verletzung ein Eintrag in das Verbandbuch erfolgt?
  • Wird sichergestellt, dass alle Einträge in das Verbandbuch 5 Jahre aufbewahrt werden und dass das Verbandbuch nicht öffentlich einsehbar ist?
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