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DGUV 112-189 - Nutzung von Schutzkleidung

dguv-112-189: gut sichtbar Die DGUV 112-189, ehemals BGR 189, findet Anwendung auf die Auswahl und Benutzung von Schutzkleidung zum Schutz vor Verletzungen bei der Arbeit. Geeignete Schutzmaßnahmen gegen mechanische Einwirkungen, Erfasst werden durch bewegte Teile, thermische Einwirkungen, Nässe, Wind, Stäube, Gase, heiße Dämpfe, elektrische Energie, Flammen, Funken, feuerflüssige Massen, chemische Stoffe, Mikroorganismen, Kontamination mit radioaktiven Stoffen werden ausführlich erläutert. Die BGR enthält eine praktische Checkliste zur Einordnung vorliegender Gefährdungen und zur Spezifikation der passenden Schutzausrüstung. Hier finden Sie den genauen Wortlaut der DGUV 112-189 zum Download . Zu unserer Auswahl an Schutzkleidung

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