Die DGUV 112-192, ehemals BGR 192, findet Anwendung auf die Auswahl von Augen- und Gesichtsschutz zur Prävention von Unfällen am Arbeitsplatz. Beim Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz sind mechanische, optische, thermische, elektrische, biologische, chemische Gefährdungen in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Die DGUV 112-192 gibt anschauliche Hinweise zur Auswahl des erforderlichen Augen- und Gesichtsschutzes, zu Bereitstellung, Nutzung, Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen. Der Text beinhaltet eine detaillierte Check-Liste zur Einordnung vorliegender Gefährdungen und zur Auswahlhilfe des richtigen Fuß- und Knieschutzes. Der genaue Wortlaut der DGUV 112-192 steht hier für Sie zum Download bereit.
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