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DGUV 112-194 - Nutzung von Gehörschutz

dguv-112-194: gut sichtbar
Die DGUV 112-194, ehemals BGR 194, beschreibt die erforderlichen Hörschutzmittel je nach Gefährdungsvorlage mit anschaulichen Beispielen und detaillierten Angaben der zulässigen Höchstwerte. In Arbeitsbereichen mit hoher Lärmexposition ist der Unternehmer verpflichtet, den Mitarbeitern geeigneten Hörschutz zur Verfügung zu stellen. Den genauen Wortlaut der DGUV 112-194 finden Sie hier zum Download .

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Professioneller Gehörschutz

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