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DGUV 112-196 - Nutzung von Stechschutzkleidung

dguv-112-196: gut sichtbar Die DGUV 112-196, ehemals BGR 196, findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Stechschutzbekleidung (Stechschutzschürzen, -hemden,- hosen) zum Schutz gegen unbeabsichtigte Stich- oder Schnittverletzungen. Die DGUV 112-196 konkretisiert Bereitstellung und Beschaffenheit verschiedener Stechschutzbekleidung, die bei vorliegender Gefährdungsbeurteilung eingesetzt werden können und gibt anschauliche Beispiele. Der genaue Wortlaut der DGUV 112-196 steht für Sie hier zum Download bereit. Zu unserer Stechschutzbekleidung

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