Die DGUV 112-198, ehemals BGR 198, findet in allen Arbeitsbereichen Anwendung, in denen das Risiko eines Absturzes besteht. Der Unternehmer muss entsprechende Sicherheitsausrüstung bereit stellen. Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz sind Auffangsysteme zur Sicherung von Personen an einem Anschlagpunkt, und zwar in der Weise, dass ein Absturz entweder ganz verhindert oder die Person sicher aufgefangen wird. Dabei wird der Fallweg begrenzt und die auf den Körper wirkenden Stoßkräfte auf ein erträgliches Maß reduziert. Die DGUV 112-198 gibt anschauliche Beispiele zu verschiedenen Auffangsystemen, die bei vorliegender Gefährdungsbeurteilung eingesetzt werden können. Der genaue Wortlaut der Berufsgenossenschaftlichen Regel steht für Sie hier zum Download bereit. Zu unseren Produkten der Absturzsicherung
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