
Berufsgenossenschaftliche Information - Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten
Was ist die DGUV Information 208-016?
Die DGUV Information 208-016, ehemals BGI 694, ist eine berufsgenossenschaftliche Information zum Umgang mit Leitern und Tritten.
Wann müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Im Betrieb verwendete Leitern und Tritte müssen jährlich von einem Fachmann über- und geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Die Zeitabstände zwischen den Prüfungen richten sich nach den gegebenen Betriebsverhältnissen, nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen und Kontrollen.
Welche alten Regelungen ersetzt die DGUV Information 208-016?
Seit Anfang 2008 wird die BGV D 36 durch die "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten - BGI 694" ersetzt. Hier werden diverse Fragen zu Leiterbauarten einschließlich Zubehör sowie über die Benutzung und Prüfung von Leitern und Tritten ausführlich beantwortet. Grundlage der DGUV Information 208-016, ehemals BGI 694, sind die Regelungen des Arbeitsschutzgesetztes (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Berufsgenossenschaften.
Ihre Checkliste zur Prüfung
Für die systematische Überprüfung von Leitern und Tritten gemäß DGUV Information 208-016 stellen wir Ihnen eine hilfreiche Checkliste zur freien Verfügung. Um die Erfassung und Prüfung aller Leitern und Tritte sicherzustellen, empfiehlt es sich, diese zu nummerieren und die Checkliste zu einem Kontrollbuch zusammenzufassen.
Passende Etiketten für Ihre Leitern
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