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DGUV 212-017 - Hautschutz Präventionsleitlinie

dguv-212-017: gut sichtbar Die Haut ist das größte Organ des Menschen und verdient besonderen Schutz. Um arbeitsbedingte Hauterkrankungen zu verhüten, hat der Unternehmer gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz die Pflicht, alle Arbeitsplätze im Hinblick auf mögliche hautgefährdende Tätigkeiten zu untersuchen. Die in dieser DGUV-Information enthaltenen technischen Lösungen informieren über Gefährdungsmöglichkeiten beim Kontakt der Haut mit Arbeitsstoffen und über die Arten der beruflichen Hauterkrankungen und Möglichkeiten der Prävention. Sie ordnen typische Hautbelastungen bestimmten Branchen oder Berufsgruppen zu und geben Hinweise auf die Auswahl von geeigneten Hautschutzpräparaten, beschreiben das Zusammenwirken von Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln und geben Hilfen für das Erstellen eines betriebsbezogenen Hautschutzplanes. Der genaue Wortlaut der DGUV-Information 212-017 steht für Sie hier zum Download bereit. Zu unseren Hautschutz Produkten

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