Seit Juli 2020 ersetzt die DIN TR 4844-4 Grafische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 4: Leitfaden zur Anwendung von Sicherheitskennzeichnung den Fachbericht DIN SPEC 4844-4. Das „TR“ steht hierbei für „Technischer Report“.
In der neuen DIN TR 4844-4 finden Sie Informationen rund um Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – von der richtigen Kennzeichnung, über die Anwendung bis hin zur korrekten Anbringung. Aufgeführt werden die wichtigsten weiterführenden Inhalte welche sich beispielsweise auch so nicht in der ASR A1.3 wiederfinden.
Anbringung von Sicherheitszeichen
Bei der Anbringung von beispielsweise Verbots- und Warnzeichen müssen Sie beachten, in welcher Richtung der Querstrich verläuft und dass das Schild nicht kopfüber hängt.
Beispiel Verbotszeichen:

Beispiel Warnzeichen:

Anwendung von Zusatzzeichen
Zusatzzeichen helfen Sicherheitsaussagen zu konkretisieren, wenn diese durch das gewählte Gebots-, Warn- oder Verbotszeichen nicht deutlich werden. Hierfür gibt die DIN TR 4484-4 an, dass in erster Linie Zusatzzeichen symbolischer Art verwendet werden sollten und ein ergänzender Informationstext optional hinzugefügt werden kann.
Bei der Kombination der Sicherheitszeichen sollten jedoch folgende Kombinationen vermieden werden:
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Verbotszeichen + Zusatzzeichen mit Warn- oder Gebotsaussage
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Gebotszeichen + Zusatzzeichen mit Warn- oder Verbotsaussage
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Warnzeichen + Zusatzzeichen mit Gebots- oder Verbotsaussage
Hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass die DIN TR 4484-4 aussagt, dass ein Zusatzzeichen weder eine Sicherheitsaussage verändern, noch die Sicherheitsaussage eines anderen Sicherheitszeichens verwendet werden darf.
Die richtige Fluchtwegkennzeichnung
In diesem Abschnitt sind in der DIN TR 4484-4 einige Passagen wiederzufinden, die in umformulierter Form von der ASR A1.3 übernommen wurden (z.B. dauerhafte Kennzeichnung von Fluchtwegen). An einigen Stellen werden die übernommenen Aussagen zusätzlich konkretisiert.
Außerdem werden die Pfeilrichtungen gemäß DIN ISO 16069 aus dem Jahr 2019 aufgegriffen und die Richtungsbeschreibung des Richtungspfeils „nach oben“ noch einmal zementiert. Zu der Kombination von Rettungszeichen und Richtungspfeilen wird empfohlen, auf die Kombination der Rettungszeichen ISO 7010-E001“Notausgang links“ und -E002 „Notausgang rechts“ mit den klassischen Richtungsangaben Typ D nach DIN ISO 3864-3 zurückzugreifen. Konkretisiert zu sehen, ist dieses in der DIN ISO 16069:2019 Bild 1, Spalte 1 und 2.

Nachdem im Juli 2020 auch das Zeichen für die „Fluchtwegkennzeichnung für nicht gehfähige bzw. gehbeeinträchtigte Personen“ in die DIN EN ISO 7010 übernommen worden ist, konkretisiert die DIN TR 4844-4 nun auch dessen Anwendung:
Fluchtwege, die für nicht gehfähige bzw. gehbeeinträchtigte Personen geeignet sind, sollten immer zusätzlich mit dem entsprechenden Sicherheitszeichen gemäß DIN ISO 7010 gekennzeichnet werden. Zusätzlich sollte auch hier ein Richtungspfeil verwendet werden, um hier die Richtung des Fluchtweges zu verdeutlichen. Insbesondere an Fluchtwegen, die speziell für nicht gehfähige bzw. gehbeeinträchtigte Personen installiert wurden (bspw. Rampen), ist eine spezielle Kennzeichnung erforderlich.
Die Kennzeichnung von Fluchtwegen für gehbeeinträchtigte oder gehbehinderte Personen ist jedoch keine eigenständige Fluchtwegkennzeichnung. Sie erfolgt immer ergänzend.
Montagehöhe von Fluchtwegkennzeichen – Hinweise zur Anbringungshöhe
Bei der Montage von Fluchtwegkennzeichen gibt es einiges zu beachten – unter anderem die Anbringungshöhe. Um hier eine Einheitlichkeit zu schaffen, finden Sie in der DIN TR 4484-4 eine genauere Definition dazu:
- Über Türen, offenen Flüren und Räumen: Anbringung mittig über dem Durchgang in einer Höhe von 2 bis 2,5 Metern.
Wichtig ist eine freie Sicht auf das Sicherheitszeichen
- Rettungszeichen an den Wänden, die parallel zum Fluchtweg verlaufen, sollten in einer Höhe von 1,8 bis 2 Metern angebracht werden.
- Winkel und Fahnenschilder sind auf einer Höhe von 2,5 Metern anzubringen
- Fluchtwegkennzeichnung, die auf einer Höhe von 2,5 Metern angebracht werden, sollten aufgrund ihre Aufmerksamkeitsgrades deutlich größer ausfallen.
- Innerhalb eines Objektes sollten Fluchtwegkennzeichen möglichst alle auf gleicher Höhe angebracht werden.
- Fluchtwegkennzeichen für nicht gehfähige bzw. gehbeeinträchtigte Personen sollten grundsätzlich auf einer Höhe von 1,2 bis 1,4 Metern angebracht werden.
Die Anbringungshöhe wird gemessen: vom Boden bis zur Unterkante des Rettungszeichens. Bei den angegeben Anbringungshöhen muss zudem sichergestellt werden, dass sich die Fluchtwegkennzeichnung im unmittelbaren Blickfeld befindet.
Kennzeichnung von Sammelstellen
Hier wird in einem Leitfaden die Kennzeichnung von Sammelstellen eingehender erläutert und von einer zu allen Seiten ausgerichteten und hochmontierten Kennzeichnung gesprochen. Lesen Sie hierzu unseren Blogbeitrag XY-
Neue Richtungspfeile für Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen
Für die genannten Einrichtungen wurden mit der DIN TR 4484-4 neue Richtungspfeile eingeführt. Für Fluchtwege werden weiterhin die klassischen Richtungspfeile gemäß DIN ISO 3864-3 verwendet. Die neuen Pfeile nach DIN TR 4484-4 sollen einen Verwechslung mit den in der ASR A1.3 aufgeführten klassischen Richtungspfeile auf Fluchtwegen verringern.
Flucht- und Rettungspläne
In der DIN TR 4484-4 erhalten Sie neben Hinweisen zur Anbringung und der Darstellung auch konkrete Angaben zu den verschiedenen Maßstäben von Flucht- und Rettungsplänen. Gemäß DIN ISO 23601:2020-12 ist festgelegt, dass sich die Größe des Planes an der Größe der baulichen Anlage orientiert. Unterschieden wird hierbei in kleine, mittlere und große bauliche Anlagen.
A3 Flucht- und Rettungspläne
M 1 : 100 Gebäudegröße oder -ausschnitt ca. 15 x 30 m, kleine bauliche Anlage
M 1 : 250 Gebäudegröße oder -ausschnitt ca. 40 x 70 m, mittlere bauliche Anlage
A2 Flucht- und Rettungspläne
M 1 :100 Gebäudegröße oder -ausschnitt ca. 25 x 45 m, mittlere bauliche Anlage
M 1 : 250 Gebäudegröße oder -ausschnitt ca. 65 x 100 m, große bauliche Anlage
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