Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Arbeitssicherheit sind unsere Produkte stets aktuell und nach neuster Norm. Unser Anspruch ist es, Sie jederzeit mit Infos und Themen, die den Markt bewegen, zu informieren. Auch in unserem Onlineshop finden sie jederzeit die passende Information. Ob rechtlich abgesichert oder anwenderfreundlich – Wir wissen worauf es ankommt. Mit unseren Produkten unterstützen wir die Abläufe in Ihrem Unternehmen und sorgen für perfekte Sicherheit!
Uli Borgsdorf | Andrea Mai | Chris Franke | Ingo Schönbach | Lukas Vahl | Kevin Sievers | Michal Sichtanc | Sabrina Döhrmann |
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Fachberater Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftrager und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Es wurden wichtige Änderungen in der ASR A1.3 und A2.3 vorgenommen wurden. Was bedeutet das für Sie?
Alle Notausgangs-, Rettungs- und Brandschutzzeichen müssen lang nachleuchtend sein, wenn keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist (dies galt bisher nur auf Fluchtwegen).
Die lang nachleuchtenden Sicherheitszeichen müssen mindestens den Anforderungen der DIN 67510-1, Klasse C entsprechen (unsere Permalight power-Produkte).
Meine Tipps finden sich auch überall im Shop bei den entsprechenden Themen. Aber hier mal alles zusammengefasst:Meine Empfehlung um rechtssicher im Sinne der Vermutungswirkung zu sein: Stellen Sie jetzt komplett auf Permalight power um, damit gehen Sie kein Risiko ein und sind gemäß der neuen ASR A1.3 und A2.3 (März 2022) auf der sicheren Seite! Gleichzeitig sorgen Sie mit wenig Aufwand für ein hohes Maß an Sicherheit.
Denken Sie daran, dass es nicht immer möglich ist, die Bediener Ihrer Maschine persönlich einzuweisen. Der Maschinenhersteller oder dessen Bevollmächtigter muss nach Maschinenrichtlinie vor allen Risiken warnen, die er nicht ausschließen konnte. Neben der grundsätzlichen Sicherheitskennzeichnung nach ISO 7010, gibt es eine breite Normenvielfalt und mehrere Gestaltungsvarianten für Maschinenkennzeichen.
Jetzt neu bei Rettungswegen: Pfeil nach oben = geradeaus!
Die Kennzeichnung der Rettungswege ist gesetzlich vorgeschrieben und in jedem Betrieb Pflicht. Doch in der Praxis ist nicht immer klar, wie sie korrekt montiert werden müssen. Für die Laufrichtung geradeaus z. B. wird in ISO 16069 und DIN SPEC 4844-4 die Kombination aus Rettungszeichen und Richtungsangabe Pfeil nach oben fest vorgegeben. Ebenfalls sehr wichtig ist es, den Fluchtweg eindeutig erkennbar und kontinuierlich zu kennzeichnen bis der „sichere Bereich“ erreicht ist. Hierbei spielen auch Anbringungsort, Erkennungsweite und Größe der Zeichen eine wichtige Rolle. Für Unsicherheiten ist im Notfall keine Zeit!
Fluchtwege (Rettungswege nach Bauordnungsrecht) führen ins Freie oder enden in einem sicheren Bereich. Die ASR A2.3 definiert unter anderem einen Notausstieg als geeigneten Ausstieg im Verlauf eines zweiten Fluchtweges zur Flucht aus einem Raum oder einem Gebäude. Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Ebenso fordert die ASR A2.3 Abschnitt 7, Notausgänge und Notausstiege, die von außen verstellt werden können, auf der Außenseite mit dem Verbotszeichen P023 „Abstellen oder Lagern verboten“ zu kennzeichnen und durch weitere Maßnahmen zu sichern. Der Notausstieg muss je nach konstruktiver Ausstattung mit den Rettungszeichen E016 „Notausstieg mit Fluchtleiter“ oder D-E019 „Notausstieg“ gekennzeichnet werden. Das Rettungszeichen E017 „Rettungsausstieg“ kennzeichnet den Ort, an dem man im Gefahrfall auf die Rettung durch die Feuerwehr warten muss und sich nicht selbst retten kann (Anleiterpunkt der Feuerwehr).
Verschiedene Anforderungen an die Kennzeichnung des Standortes von Feuerlöschern im staatlichen Regelwerk verunsichern die Anwender. Als Experte empfehle ich Ihnen deshalb jeden Feuerlöscher zu kennzeichnen, ggf. lang nachleuchtend. Das spart Ihnen die Einzelplatz-Beurteilung und Sie liegen damit auf der sicheren Seite. Neben der guten Erkennbarkeit haben Sie auch die Kontrolle, wo ein Feuerlöscher hingehört, sollte er mal entfernt worden sein. Lang nachleuchtende Kennzeichnung wird laut ASR A1.3 auf Flucht- und Rettungswegen gefordert, wenn keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist. Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie in meinem Artikel "Warum Sie Brandschutzeinrichtungen lückenlos kennzeichnen sollten" im Kroschke-Blog unter www.kroschke-blog.com Wir empfehlen die Kennzeichnung nach der aktuellen Fassung der ASR A1.3.
Oft befindet sich das Brandschutzzeichen „Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung“ (F004) z. B. hinter einer Tür an der Wand. Es ist vielmehr eine Art „Joker“, den man mit einem entsprechenden Zusatzzeichen einsetzt, wenn es für das vor Ort befindliche Mittel zur Brandbekämpfung kein genormtes/registriertes Sicherheitszeichen gibt, z. B. Löschsand. In der Vergangenheit wurde es auch mit dem entsprechenden Zusatzzeichen für eine Feuerlöschdecke benutzt. Dies ist nicht mehr zulässig, seitdem es das Brandschutzzeichen „Feuerlöschdecke“ (F016) gibt. Wichtig: Für jede Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtung muss ein extra Sicherheitskennzeichen angebracht werden!
Achten Sie bei der Anbringung auf die richtige Positionierung des Sicherheitszeichens: Ganz wichtig bei Verbotszeichen – der Querbalken zeigt von links oben nach rechts unten (45°).
An dieser Stelle erscheint es mir als Experte wichtig, darauf hinzuweisen, dass ein Gebot zu befolgen ist. Es ist keine „Kann-Vorgabe“! Zum Beispiel das Gebotszeichen „Augenschutz benutzen“: Sind ein Arbeitsbereich oder eine Maschine damit gekennzeichnet, ist beim Betreten bzw. beim Benutzen Augenschutz verpflichtend anzuwenden. Sie leisten so einen wertvollen Beitrag für mehr Sicherheit und zur Unfallverhütung am Arbeitsplatz.
Hierzu gibt es sozusagen den „Joker“ unter den Gebotszeichen: M001 „Allgemeines Gebotszeichen“. Dieses Gebotszeichen ist nur mit einem Zusatzzeichen anzuwenden, das Aussage über das konkrete Gebot macht, entweder als graphisches Symbol oder Text. Hier sind Sie in der Gestaltung recht frei, da der Inhalt eines Zusatzzeichens derzeit nicht genormt ist. Das allgemeine Sicherheitszeichen gibt es ebenfalls für die Kategorien Verbots- und Warnzeichen. Wir empfehlen die Kennzeichnung nach der aktuellen Fassung der ASR A1.3.
Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zeigt die Notwendigkeit auf, die restlichen Gefahren zu kennzeichnen. Prüfen Sie, ob in der ASR A1.3, der DIN EN ISO 7010 oder der DIN 4844-2 ein entsprechendes Zeichen vorhanden ist. Falls ja, Warnzeichen aus dem Katalog oder Online-Shop auswählen und bestellen! Falls nein, das allgemeine Warnzeichen mit Zusatzzeichen oder Kombizeichen mit Piktogramm und Text als Wunschbestellung aufgeben. Oder Sie erstellen Ihr individuelles graphisches Symbol nach den Gestaltungsgrundsätzen der Normung.
Leitung Produkt-Medienmanagement
„Mein Ansporn ist es, für Sie die ausführliche Normen- und Gesetzesvielfalt kurz und knapp aufzubereiten. Mein Team und ich leiten aus Gesetzestexten die richtigen Empfehlungen und Produkte für Sie ab. Egal ob Sie Print-Liebhaber sind oder online stöbern, egal ob Sie Anleitungen ausgedruckt oder im Video bevorzugen – unterschiedliche Kanäle werden von meinem Team mit Expertenwissen, Texten und Bildern bestückt. Kurz und knapp: Expertenwissen medial aufbereitet.”
Aktuelle Kennzeichnungslösungen sorgen für eine bessere Verständlichkeit, gewährleisten schnellere Arbeitsabläufe und geben Sicherheit im Arbeitsalltag. Aus diesem Grund machen wir Ihnen die Umstellung von BGV auf DGUV so einfach wie nur möglich. In unserer Prüf- und Bestellliste finden Sie zu jeder alten BGV Plakette die passende DGUV Plakette. Laden Sie sie jetzt unter www.kroschke.com/dguv herunter und nutzen Sie bei der nächsten Prüfung die richtige DGUV Plakette.
Gemäß DGUV-Regel 100-500 und BetrSichV sind Arbeitgeber verpflichtet Vorkehrungen zu treffen, um das Einschalten und unbeabsichtigte Bewegen der Arbeitsmittel und ihrer beweglichen Teile während Änderungs-, Instandsetzungs-und Wartungsarbeiten zu verhindern. Insbesondere muss hierbei der Arbeitsplatz während Instandhaltungsarbeiten abgesichert werden. Die Arbeiten dürfen nur bei Stillstand des Arbeitsmittels vorgenommen werden. Das Betreten des Arbeitsbereiches durch Unbefugte ist, soweit nach Gefährdungsbeurteilung notwendig, zu verhindern.
Nichtbeachtung der DGUV-Regel und BetrSichV oder Regress beim Verursacher nach grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verursachen von Unfällen können zu Bußgeldern führen. Die einfache und schnelle Lösung – Wartungssicherung und -kennzeichen! Schnell montiert und durch Piktogramme gemäß aktueller ASR A1.3 für jeden verständlich.
Nach §240 Abs. 1 und 2 HGB hat jeder Kaufmann „zu Beginn seines Handelsgewerbes (…) seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände (…) anzugeben. Er hat demnächst für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein solches Inventar aufzustellen“. Unsere Inventar- und Eigentumsetiketten helfen Ihnen dabei schnell und einfach den Überblick über Ihre beweglichen Vermögensgegenstände zu behalten. Auf dem Etikett sollte der Eigentümer und eine eindeutige Identifikation (Nummer/Barcode) des gekennzeichneten Gegenstandes vermerkt werden um die Zuordnung während der Inventur zu vereinfachen. Die unterschiedlichen Farben ermöglichen Ihnen außerdem ein Farbmanagement als Zuordnungsgrundlage zu nutzen. Unsere Etiketten sind eine einfache Möglichkeit Ihre Prozesse zu optimieren. Nutzen Sie sie!
Leitung Produktmanagement und -entwicklung
„Ziel meiner Arbeit im Produktmanagement ist es, Betriebe mit leistungsfähigen und praxistauglichen Sicherheitsprodukten auszustatten und Gefahrenquellen zu beseitigen bevor Unfälle entstehen. In enger Abstimmung mit unseren Lieferanten entwickle ich unser Sortiment stetig weiter – immer angepasst an die tatsächlichen Bedarfe unserer Kunden.
Trotz optimaler Sicherheitsvorkehrungen können Unfälle jedoch nicht immer verhindert werden, und so bleibt die Erste Hilfe im Betrieb ein spannendes und wichtiges Feld. Ausgehend von meinem Leitsatz „Erste Hilfe ohne Kompromisse“ liegt mein besonderes Augenmerk auf einer hohen Produktqualität und -sicherheit."
Die Koffer der neuen „Basic“-Serie fallen vor allem durch ihre leuchtende Farbe auf, die es leicht macht, sie im Notfall aufzufinden. Die „Basic“-Koffer sind gemäß ASR A4.3 (DIN 13157 oder 13169) gefüllt und bieten eine Haltbarkeitsgarantie von 5 Jahren ab Herstellung für sterile Verbandstoffe. Weiterhin punktet die „Basic“-Serie gegenüber anderen Herstellern mit einem Preisvorteil und ist somit bestens als Grundausstattung geeignet.
Brandschutzbeauftragter / Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig
„Als Brandschutzbeauftragter und Stadtbrandmeister weiß ich aus Erfahrung, wie wichtig die normgerechte Kennzeichnung für Einsatz und Rettungskräfte und für die Rettungs- und Fluchtwege im Brandfall ist: es geht um Menschenleben.“
Wenn es brennt, wollen alle eins: Raus! Dafür gibt es oft nur einen sicheren Ausgang, den Notausgang. Dieser muss unbedingt freigehalten werden und er darf auch nicht verschlossen sein. Wer eine Arbeitsstätte betreibt oder neu einrichtet, muss darauf achten, dass im Notfall Rettung möglich ist, also auch darauf, dass die Rettungs- und Fluchtwege freigehalten werden (siehe ASR A2.3). Sie müssen so gekennzeichnet werden, dass sie als solche wahrgenommen und nicht blockiert werden. Notausgänge, die von der Außenseite zugänglich sind, müssen mit dem Verbotszeichen „Nichts abstellen oder lagern“ gekennzeichnet sein (gemäß ASR A2.3). Auf jeden Fall ist sicherzustellen, dass Fluchtwege und Notausgänge immer für den Gefahrfall frei gehalten werden.
Wo ist die Brandschutztür? Wo ist die Feuerwehrzufahrt? Wo befinden sich Feuerlöscher oder die Steigleitung? Spezielle Informationen, die die Rettungskräfte im Notfall dringend benötigen. Hier helfen Feuerwehrschilder. Diese geben der Feuerwehr und den Rettungskräften Orientierung im Brandfall, um sofort helfen zu können. Erhöhen Sie die Sicherheit in Ihrem Betrieb und erleichtern Rettungskräften die Arbeit im Notfall, indem Sie wichtige Brandschutzeinrichtungen (wie z. B. Löschwasser Entnahmestelle, Saugstelle etc.) gemäß geltender DIN-Normen eindeutig mit Feuerwehrzeichen kennzeichnen und gut sichtbar anbringen. Weitere Informationen zu Feuerlöscheinrichtungen finden Sie auch in der DGUV Regel 113-017 („Tätigkeiten mit Explosivstoffen“).
Projektmanagement im Bereich Engineering/ Produktion, Kroschke-Testlabor
„Als ausgebildeter Siebdrucker bin ich im Engineering bei Kroschke u.a. mit dem Test von Druckmaterialien und -farben betraut. Dazu gehören Bewitterungstests, Klebkraftmessungen und ausführliche Analysen unserer lang nachleuchtenden Permalight®-Produkte. So können wir stets eine gleichbleibend hohe Qualität gewährleisten."
In unserem Kroschke-Labor haben wir die Wirkung von LEDs auf unsere lang nachleuchtenden Permalight®-Produkte getestet. Ergebnis: Auch LED-Leuchten sind geeignet, lang nachleuchtende Sicherheitsleitsysteme mit ausreichend Licht anzuregen. Mein Tipp: Um die unveränderte Wirksamkeit der lang nachleuchtenden Produkte zu erhalten, müssen bei einer Umrüstung auf LED-Technik folgende Faktoren beachtet und in ihren bisherigen Werten beibehalten werden:
Produktmanagement und -entwicklung für den Bereich Kennzeichnung und unsere Marke Permalight®
„Meine Aufgaben sind die Produkt- und Sortimentsentwicklung im Bereich der Kennzeichnung und unserer Marke Permalight®. Dabei führe ich Produkt- und Materialtests durch, recherchiere Normen und arbeite eng mit unserer hauseigenen Produktion zusammen. Mit der Entwicklung, Verbesserung und der gezielten Auswahl von Produkten sorge ich für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz! Unsere hauseigene Produktion gibt mir die Möglichkeit, schnell auf Veränderungen im Bereich von Normen und Gesetzen zu reagieren und Ihnen immer die richtige Kennzeichnung nach den neuesten Vorschriften anzubieten."
Produktmanagement und -entwicklung für den Bereich Betriebliche Sicherheit
„Die Enwicklung des Sortiments Betriebliche Sicherheit ist mit viel Liebe zum Detail verbunden. Von der ersten Produktidee über die Entwicklung, Qualitätstests bis hin zu Vermarktung. Alle Schritte verfolge ich aktiv und stehe 100 % hinter jedem unserer Artikel. Nur so kann ich den Schutz Ihres Lebens und Ihrer Ausstattung gewährleisten – und das tue ich sehr gerne.“
Chemielaborantin im Kroschke Test-Labor
„Die Arbeit im Kroschke Labor finde ich super abwechslungsreich und herausordernd. Ich teste nicht nur die unterschiedlichsten Materialien und Produkte auf ihre Eignung, sondern tausche mich auch regelmäßg mit meinen Kollegen zu spezifischen Lösungsansätzen für unsere Kunden aus. Besonders spannend wird es, wenn wir unsere Ideen uund Ansätze prüfen und dann auf die Testergebnisse warten müssen.
Es macht einfach Spaß, weil ich immer wieder über den Tellerrand hinaus schauen muss, dabei aber trotzdem aus meinen Erfahrungswerten schöpfen kann.“
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