Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über die gesetzlichen Vorschriften geben.
Der ADAC empfiehlt für jedes Fahrzeug die Mitnahme einer Warnweste.
Seit dem 01.Juli 2014 müssen alle zugelassenen PKW's, LKW's und Busse in Deutschland mit Warnwesten ausgestattet sein. Die Fahrer sind verpflichtet eine Warnweste mitzuführen und unabhängig davon wie viele Personen sich im Fahrzeug befinden, muss in jedem Fahrzeug mindestens eine Warnweste vorhanden sein.
Für gewerblich genutzte Fahrzeuge besteht bereits seit längerem die Verpflichtung, gemäß den Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft Warnwesten mitzuführen und im Falle eines Unfalls oder einer Panne beim Verlassen des Fahrzeugs zu tragen.
Eine normgerechte Warnweste ist anhand der Kennzeichnung EN 20471 erkennbar, die als Aufnäher auf der Innenseite angebracht ist. Entsprechend der gegenwärtigen Regelung dürfen in Deutschland Warnwesten in die Farben rot, orange oder gelb getragen werden.
Bei Nichtbefolgung dieser Vorschriften und dem Fehlen einer Warnweste droht bei einer Kontrolle durch die Polizei ein Bußgeld von 15€ aufwärts.
Interessant zu wissen: Motorradfahrer sind von der Vorschrift ausgenommen und müssen keine Warnweste mitführen.
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