DuPont™ Tyvek® 800 J: Neuer Typ 3 Schutzanzug mit begrenzter Einsatzdauer!
DuPont, Spezialist für innovative Schutzkleidung, hat mit dem neuen Typ 3 Schutzanzug Tyvek® 800 J die bewährte Barrierewirkung von Tyvek® eingesetzt. Der Schutzanzug vereint ölabweisende Eigenschaften, langlebigen Schutz gegen unter Druck stehende Flüssigkeitsspritzer und wasserbasierende Chemikalien mit Atmungsaktivität. Eine Neuheit bei flüssigkeitsdichten (Typ 3) Schutzanzügen!
Atmungsaktiver Typ 3 Schutz
Bislang bietet Schutzkleidung aus Tyvek® eine sehr hohe Barriere gegen feine Partikel und Fasern sowie eine Vielzahl wasserbasierender Flüssigkeiten und Sprühnebel. Mit Hilfe der beim neuen Tyvek® 800 J eingesetzten „Impervious Technology“ ist es gelungen, die Barrierewirkung des Materials weiter zu verbessern – es erfüllt nun die Anforderungen an flüssigkeitsdichte Chemikalienschutzkleidung (Kategorie III, Typ 3) und ist zudem ölabweisend. Der für eine begrenzte Einsatzdauer ausgelegte Schutzanzug besitzt eine hohe Festigkeit und Widerstandsfähigkeit. Zudem ist er – wie alle Tyvek® Schutzanzüge – luft- und wasserdampfdurchlässig und bietet einen hohen Tragekomfort. Er erfüllt die Anforderungen an Schutzkleidung gegen Infektionserreger (EN 14126), gegen radioaktive Kontamination (EN 1073-2) und bietet Schutz gegen elektrostatische Entladung (antistatische Ausrüstung gemäß EN 1149-5).
Ergonomisches Design ermöglicht hohe Bewegungsfreiheit
Die besonders ergonomische, auf den Körper und die Bewegungen des Trägers zugeschnittene Passform von Tyvek® Schutzanzügen zeigt sich auch beim Tyvek® 800 J: Kapuze, Ärmel, Taille und Beine sind so geschnitten, dass sie sich eng an den Körper anschmiegen und den Träger auch bei Bewegungen zuverlässig schützen. Seine hohe Bewegungsfreiheit verdankt der Anzug auch der Geschmeidigkeit und dem geringen Gewicht des Schutzkleidungsmaterials. Weitere Pluspunkte sind die Kinnabdeckung für verbesserten Schutz gegen Flüssigkeiten und dichten Abschluss beim Tragen von Vollmasken, Daumenschlaufen, die das Hochrutschen der Ärmel verhindern, Gummizüge an den Anzugöffnungen sowie die auffälligen orangefarbenen Klebestreifen an den Anzugnähten, die die Schutzleistung und die Sichtbarkeit verbessern.
Hersteller-Flyer DuPont™ Tyvek® 800 J als pdf-Download.
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Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über die gesetzlichen Vorschriften geben.
Der ADAC empfiehlt für jedes Fahrzeug die Mitnahme einer Warnweste.
Seit dem 01.Juli 2014 müssen alle zugelassenen PKW's, LKW's und Busse in Deutschland mit Warnwesten ausgestattet sein. Die Fahrer sind verpflichtet eine Warnweste mitzuführen und unabhängig davon wie viele Personen sich im Fahrzeug befinden, muss in jedem Fahrzeug mindestens eine Warnweste vorhanden sein.
Für gewerblich genutzte Fahrzeuge besteht bereits seit längerem die Verpflichtung, gemäß den Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft Warnwesten mitzuführen und im Falle eines Unfalls oder einer Panne beim Verlassen des Fahrzeugs zu tragen.
Eine normgerechte Warnweste ist anhand der Kennzeichnung EN 20471 erkennbar, die als Aufnäher auf der Innenseite angebracht ist. Entsprechend der gegenwärtigen Regelung dürfen in Deutschland Warnwesten in die Farben rot, orange oder gelb getragen werden.
Bei Nichtbefolgung dieser Vorschriften und dem Fehlen einer Warnweste droht bei einer Kontrolle durch die Polizei ein Bußgeld von 15€ aufwärts.
Interessant zu wissen: Motorradfahrer sind von der Vorschrift ausgenommen und müssen keine Warnweste mitführen.
Schutzkleidung: Informationen & Produkte
Sie benötigen nur noch ein Kleidungsstück, das Ihnen optimalen Schutz in den verschiedensten Situationen bei den unterschiedlichsten Arbeiten bietet? Wir von Kroschke SIGN bieten Ihnen hochwertige Schutzkleidung für jeden Arbeitsbereich. Sie sind gegen Kälte, Hitze und Feuer, Metallspritzer, Chemikalien oder andere Umwelteinflüsse geschützt. Nutzen Sie den großen Vorteil unserer Schutzkleidung. Durch hochqualitative Schutzkleidung sichern Sie sich vor körperlichen Schäden ab und vermindern das Risiko bei einem Unfall oder in einem Gefahrenbereich verletzt zu werden. Sie erfüllt die aktuellen Richtlinien und Normen und hält auch den strengsten Prüfungen stand. Ob als Warnschutz in der Nacht oder als antistatische und flammhemmende Schutzkleidung im Betrieb. Mit der Multinorm-Schutzkleidung sind Sie optimal geschützt! Die Top Marken für Ihre persönliche Schutzkleidung bei Kroschke SIGN reichen von "rofa Berufs- und Schutzkleidung" bis hin zu "PLANAM Arbeitsschutzbekleidung" - Sie haben die Wahl. Eine Übersicht unserer Multinorm-Schutzkleidung finden Sie hier.
Rechte & Pflichten von Schutzkleidung im Unternehmen
Der Arbeitgeber hat die Pflicht seinen Angestellten gegenüber, ein sicheres und risikoarmes Arbeiten zu gewährleisten. Daher muss eine geeignete und den Arbeitsbedingungen angepasste Schutzkleidung ausgewählt werden. Sie sollte vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Eine ausführliche Unterweisung zur Benutzung, Aufbewahrung und dem Erkennen von Schäden an der Schutzkleidung vor Arbeitsbeginn ist besonders wichtig. So können Risiken vermieden werden. Über Gefährdungen am Arbeitsplatz müssen die Beschäftigten ebenfalls unterrichtet werden. Betriebsanweisungen über die Handhabung von Schutzkleidung, Schutzbrillen, Schutzhandschuhen, Atemschutzmasken sowie einer Ausrüstung gegen Ertrinken und Absturz und auch einer speziellen Schutzausrüstung zum Retten und Halten sollten erstellt werden. Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin sollte das Tragen der Schutzkleidung am Arbeitsplatz regelmäßig kontrollieren.
Der Beschäftigte hat ebenfalls Pflichten, denen er im Arbeitsalltag nachkommen muss. Die Ihm zur Verfügung gestellte Schutzkleidung muss gemäß der Unterweisung vorschriftsmäßig getragen werden. Festgestellte Mängel oder der Verlust der Schutzkleidung muss dem Unternehmen umgehend mitgeteilt und die Ausrüstung schnellstmöglich ersetzt werden.
Schutzkleidung: Definition
Gemäß der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist jede Schutzausrüstung dazu bestimmt, von den Angestellten verwendet und getragen zu werden, um sich vor Gefahren abzusichern und die Gesundheit zu schützen. Zudem zählt jede Zusatzausrüstung, welche mit der Schutzkleidung verbunden ist und dasselbe Ziel verfolgt, zu einer normgerechten persönlichen Schutzausrüstung. Beachten Sie, dass folgende Arbeitskleidung nicht unter die Schutzausrüstung nach der PSA-Benutzungsverordnung Absatz 2 gehört:
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Sportausrüstung
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Selbstverteidigungs- & Abschreckungsmittel
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Uniformen und Arbeitskleidung, die nicht auf den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Mitarbeiter ausgelegt ist
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Schutzausrüstung für den Straßenverkehr, wenn sie den verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegt
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Ausrüstung für Not- & Rettungsdienste
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Tragbare Geräte zur Signalisierung und Feststellung von Gefahren
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Schutzausrüstung für die Bundeswehr, den Zivil- und Katastrophenschutz, die Polizei des Bundes und der Länder sowie ähnliche Einrichtungen, die für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung dienen
Persönliche Schutzkleidung von A bis Z
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