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Bodenmarkierung & Bodenbeläge - Praxistipps

Antirutschstreifen auf Stufen

Der Gesetzgeber macht in der Arbeitsstättenverordnung deshalb deutliche Vorgaben, wie betriebliche Verkehrswege zu kennzeichnen und auszustatten sind.

Antirutsch - Wie ermittelt man die Rutschsicherheit eines Produktes?

Die Rutschsicherheit wird in Deutschland gemäß DIN 51130 geregelt. Die Rutschhemmung wird auf einer schiefen Ebene mit einem standardisierten Schuh und Gleitmittel gemessen. So werden die Rutschhemmungsklassen R9 (geringste Rutschhemmung) bis R13 (höchste Rutschhemmung) bestimmt. Hier geht es zu den Antirutsch-Produkten

Wie sind Fahrwege auf dem Betriebsgelände zu kennzeichnen?

Arbeitsstättenverordnung ASR A 1.3 Punkt 5.3 – Markierung von Fahrwegen und BGV A 8 § 13 Die Begrenzung von Fahrwegen ist farbig, deutlich erkennbar und durchgehend auf dem Boden auszuführen. Dies hat z.B. durch einen mindestens 5 cm breiten Streifen zu erfolgen. Dabei muss eine gut sichtbare Farbe, in Abhängigkeit von der Bodenflächenfarbe, ausgewählt werden. Markierungen mit lang nachleuchtende Produkten haben den Vorteil, dass auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheitsaussage für eine gewisse Zeit bestehen bleibt.

Was tun gegen Stolperfallen und Rutschgefahr?

Arbeitsstättenrichtlinie ASR 8/1 – Fußböden Fußbodenstellen müssen, wenn sie eine Stolper- und Rutschgefahr darstellen, durch gelb-schwarze Kennzeichnung gesichert werden. Bei einem Fußboden bei dem Ausrutschgefahr besteht, muss ein geeigneter Fußbodenbelag (z.B. ein Rutschhemmender Bodenbelag oder Beschichtung) aufgebracht werden. Bei Fußböden die explosions- oder explosivstoffgefährdet sind müssen mindestens einen Bodenschutz mit der Klasse B1 haben.

Hindernisse und Gefahrenstellen auf Verkehrswegen kennzeichnen!

Arbeitsstättenrichtlinie ASR 17/1, 2 – Verkehrswege Verkehrswege sollen eben und trittsicher sein und einen rutschhemmenden Belag haben.Sie müssen erkennbar sein und sichtbar abgegrenzt sein (z. B. mit Farbe, Bodenbänder, Bodennägel usw.). Hindernisse und Gefahrenstellen auf Verkehrswegen müssen mit Sicherheitskennzeichnung und -markierungen dauerhaft angebracht werden. Gelbschwarze Streifen sind für ständige Hindernisse und Gefahrenstellen zu verwenden und rot-weiße Streifen sind für zeitlich begrenzte Hindernisse und Gefahrenstellen zu verwenden. Fahrbahnschwellen auf dem Betriebsgelände sorgen für eine effektive Temporeduzierung und damit für mehr Sicherheit.

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