
Was Sie bei der Gefahrenstellensicherung beachten müssen
Arbeitsstellen an Straßen (Baustellen) sind Gefahrenstellen im öffentlichen Verkehrsraum. Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer und der Arbeitskräfte sowie der Geräte und Maschinen in der Arbeitsstelle.
Verkehrssicherungspflichtig ist die Person, welche die Gefahrenstelle schafft. Sie muss alle zumutbaren Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr treffen (Schadensersatzpflicht gem. BGB §823 ff). Die Errichtung einer Arbeitsstelle bedarf grundsätzlich einer verkehrsrechtlichen Anordnung (StVO §45 Abs. 6).
Der vom Unternehmer bei der zuständigen Behörde einzureichende Antrag muss mindestens folgende Informationen enthalten:
- genaue Beschreibung der Lage und Dauer der Baustelle
- Verkehrszeichenplan oder Regelplan
Benennung des Verantwortlichen für die Verkehrssicherung während und nach der Arbeitszeit (Qualifikationsnachweis gem. MVAS). Als Verantwortlicher kann benannt werden, wer jederzeit direkten Zugriff auf die Arbeitsstelle hat und über ausreichende Kenntnisse und Entscheidungsvollmachten im Rahmen des Adressaten der Anordnung verfügt.
Bei Bedarf:
- Halteverbotszone definieren (diese Schilder sind mindestens 72 Stunden vor Beginn der Maßnahme aufzustellen)
- Umleitungsplan erstellen.
Was bedeutet ZTV-SA?
ZTV-SA bedeutet „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen" als Ergänzung zu den Richtlinien für die Sicherung an Arbeitsstellen an Straßen (RSA). Nicht zugelassene Absperrungen dürfen Sie auf Ihrem Betriebsgelände nur einsetzen, wenn es dort keinen öffentlichen Straßenverkehr gibt.
Mit Produkten, die der ZTV-SA entsprechen, sind Sie auf der sicheren Seite. Diese Produkte entsprechen den aktuellen Vorschriften aus dem Straßenverkehr erfüllen alle technischen und sicherheitsrelevanten Normen.
Welchen Leitkegel brauchen Sie wann?
Grundsätzlich kann jeder Leitkegel auf Ihrem Betriebsgelände eingesetzt werden, wenn es keinen öffentlichen Straßenverkehr gibt und alle gültigen Vorschriften berücksichtigt werden.
Wir empfehlen für eine Mindestsicherheit Leitkegel mit reflektierenden Streifen. Sie fallen auch bei schlechtem Wetter, wie z. B. Regen und Nebel, und in der Nacht durch die Reflexion deutlich auf.
Empfehlungen für Betriebsgelände |
Höhe d. Leitkegels |
max. Abstände |
LKW-Verkehr |
750 mm |
5 m |
Stapler-Verkehr |
min.500 mm |
5 m |
PKW-Verkehr |
500 mm |
2,5 m |
Leichter, innerbetrieblicher Transportverkehr |
min. 350 mm |
2 m |
Fußgänger |
350 mm |
1,5 m |
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