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Gefahrstofflagerung in der Praxis - Tipps

Müssen Gefahrstoffschränke auf Funktionialität überprüft werden?

Monatliche Funktionskontrolle Die monatlich empfohlene Funktionskontrolle kann der Anwender selbst durchführen. Hier können nur offensichtliche Mängel und Beschädigungen erkannt werden, die einer ordnungsgemäßen Nutzung imWege stehen.

Jährliche Überprüfung In der Arbeitsstättenverordnung ArbStättV § 4 Abs. 3 (vom 12.08.2004) fordert der Gesetzgeber, Sicherheitseinrichtungen in regelmäßigen Abständen sachgerecht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Das Prüfintervall bei Gefahrstoffschränken ist nach dem Stand der Technik ein Jahr.

An wen können Sie sich bezüglich der jährlichen Prüfung wenden? Sie brauchen sich um nichts zu kümmern!Wenn Sie einen Schrank bei uns gekauft haben, wird Ihre Anschrift und das Lieferdatum automatisch von unserer Serviceabteilung gespeichert. Zum Zeitpunkt der Prüfung setzt sich unser Serviceteam mit Ihnen automatisch in Verbindung.

Wie funktioniert Gefahrstofflagerung in Wannensystemen

Aufstellung und Lagerung: Behälter, in denen sich brennbare oder wassergefährdende Flüssigkeiten befinden, müssen auf geeigneten Auffangwannen gelagert werden. (Schutz des Grundwassers/Wasserhaushaltsgesetz). Die Auffangwanne muss den Inhalt des größten Gebindes (min. 10 % der eingelagerten Menge) aufnehmen können. In Wasserschutzgebieten, sofern die Lagerung dort zugelassen ist, muss die Lagermenge zu 100 % aufgefangen werden können.

Beständigkeit: Die Korrosionsbeständigkeit der verwendeten Wannenwerkstoffe sowie ihre Verträglichkeit mit den eingelagerten Stoffen muss nachweislich gegeben sein. Bei vielen chemischen Stoffen können Auffangwannen aus Stahl eingesetzt werden. Insbesondere bei ätzenden Stoffen ist meistens die Verwendung vonWannen aus Kunststoff erforderlich.

Zulassungen: Übereinstimmungserklärung (ÜHP) des Herstellers, wobei das Produkt der technischen Regel STAWA-R (Stahlwannen-Richtlinie) entsprechen muss. Für Auffangwannen aus nichtmetallischen Werkstoffen wird vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erteilt.

Anwendung: Auffangwannen aus Stahl: Lagerung brennbarer und wassergefährdender Flüssigkeiten. Auffangwannen aus Kunststoff: Lagerung wassergefährdender, insbesondere aggressiver, Flüssigkeiten.

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