Warum ist Ladungssicherung für Sie wichtig?
Zahlreiche Gesetze (StVO, HGB), Vorschriften (UVV-BGV D 29) und Richtlinien (VDI 2700 ff, DIN und CEN) regeln den sicheren Transport auf unseren Straßen. Verantwortlich für deren Einhaltung sind sowohl Fahrzeugführer, Fahrzeughalter, den Verlader, den Versender und das Verladepersonal.
Die Verfahren zur Berechnung der richtigen Anzahl an Zurrmitteln, Vorspannkraft der Gurte etc. sind zum Teil sehr kompliziert.
Was gilt es zu beachten?
- Welche Kräfte wirken, wenn die Ladung ins Rutschen kommt?
- Welche Methoden zur Landungssicherung gibt es und wann werden sie eingesetzt?
- Wie berechnet man die richtige Anzahl der benötigten Zurrmittel und die Vorspannkraft der Gurte?
- Die Trucker´s Disc – die intelligente Drehscheibe fürs Nieder- und Diagonalzurren
Prüfung von Zurrgurten, Rundschlingen und Hebebändern
Zurrgurte sollten vor der Benutzung auf Beschädigung untersucht werden. Sie sollten je nach Einsatzbedingungen mindestens 1 x jährlich nach EN 12195-2/VDI 2700 zum Nachweis ihrer weiteren Gebrauchstauglichkeit von einem Sachkundigen visuell untersucht werden!
Rundschlingen und Hebebänder Textile Anschlagmittel sind aufgrund ihres geringen Eigengewichtes leicht zu handhaben. Sie sind flexibel und passen sich der Form des Hebegutes an. Dadurch werden Beschädigungen der Lasten reduziert. Bitte achten Sie beim Einsatz der Anschlagmittel auf scharfe Kanten und sorgen Sie gegebenenfalls für einen entsprechenden Kantenschutz.
Anschlagmittel müssen nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung generell mindestens einmal jährlich durch einen sachkundigen Prüfer geprüft werden. Außerdem sollten regelmäßig Sichtprüfungen zur Aufdeckung von Schäden, die den dauerhaften, sicheren Gebrauch der Anschlagmittel gefährden können, durchgeführt werden. Rundschlingen bzw. Hebebänder sind außer Betrieb zu nehmen (Ablegereife), wenn Beschädigungen der Webkanten oder des Gewebes bzw. Garnbrüche in großer Zahl (mehr als 10 % der Gesamtgarnzahl im am stärksten beschädigten Querschnitt) auftreten. Zudem sind starke Verformungen infolge von Wärme (z. B. durch innere und äußere Reibung oder Wärmestrahlung) sowie Beschädigungen an der Ummantelung bzw. ihrer Vernähung weitere Ablegekriterien.
Gilt die ADR zu beachten?
Die ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route) ist das Regelwerk, das bei nationaler und internationaler Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung grundsätzlich anzuwenden ist. Alle Mitgliedsstaaten entwickeln diese Vorschrift ständig weiter, sodass alle 2 Jahre neue oder überarbeitete Vorschriften in Kraft treten.
Feuerlöschausrüstung nach ADR 8.1.4
Fahrzeuge, die gefährliche Güter befördern, sind mit unterschiedlichen Feuerlöschgeräten, abhängig von Menge der gefährlichen Güter und zulässigem Gesamtgewicht der Fahrzeuge auszurüsten.
zul. Gesamtgewicht der Beförderungseinheit |
kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheiten |
nicht kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheiten |
≤ 3,5 t |
2 x 2 kg Pulver |
1 x 2 kg Pulver |
> 3,5 t bis 7,5 t |
1 x 2 kg und 1 x 6 kg Pulver |
1 x 2 kg Pulver |
> 7,5 t |
2 x 6 kg Pulver |
1 x 2 kg Pulver |
Gibt es ein Pflicht für Warnwesten?
In Deutschland ist in gewerblich genutzten Fahrzeugen das Mitführen einer Warnweste auf Grund § 31 Unfallverhütungsvorschrift UVV BGV D 29 vorgeschrieben. Ist das Fahrzeug ständig mit einem Fahrzeugführer nebst Beifahrer besetzt, so sind zwei Warnwesten im Fahrzeug mitzuführen. Der ADAC empfiehlt für jedes Fahrzeug die Mitnahme einer Warnweste!
Konturmarkierung gemäß ECE 104 : Typzulassung gem. Richtlinie 76/756/
(Gültig in allen Ländern der europäischen Union) Seit dem 10.07.2008 müssen Fahrzeuge für die Typzulassung der lichttechnischen Einrichtungen mit Konturmarkierung ausgestattet sein. LKW ab 7,5to zul. Gesamtgewicht und Anhänger ab 3,5to zul. Gesamtgewicht. Dies gilt auch für Einzelabnahmen gem. StVZO. Leisten Sie bereits jetzt Ihren Beitrag zur erhöhten Sicherheit für Ihre Mitarbeiter, Ihren Fuhrpark und die Ladegüter: Frühzeitige Markierung erhöht die Sicherheit bereits heute für alle!
Die ECE 104 soll die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr bei schlechten Sichtverhältnissen und bei Dunkelheit umsetzen. Durch das Anbringen retroreflektierender Streifen an langen und schweren Fahrzeugen wird die Erkennung für die restlichen Verkehrsteilnehmer erheblich verbessert.
So wird beispielsweise auch ein LKW als solcher erkannt und ein Fahrer kann sich und seine Fahrweise darauf einstellen.
Fakt: Untersuchungen in Europa und USA haben gezeigt, dass sich durch den Einsatz der reflektierenden Streifen die Anzahl der Unfälle mit LKWs bei schlechten Sichtverhältnissen um 29 % und bei vollständiger Dunkelheit (z. B. auf Landstraßen) sogar um 49 % reduziert hat. (NHTSA 2001 [USA])
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