RoHS - Richtlinie 2002-95/EG
Die EG-Richtlinie 2002/95/EG - RoHS (engl. Restriction of the use of certain hazardous substances) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten regelt die Verwendung von Gefahrstoffen in Geräten und Bauteilen. Ab dem 01.07.2006 verbietet die Richtlinie den Einsatz von Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom sowie die Flammhemmer PBB und PBDE in den meisten Elektro- und elektronischen Geräten.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) kurz ElektroG, wurde am 23. März 2005 verkündet (BGBl. I S. 762 f.) und trat am 24. März 2005 in Kraft. Das Gesetz setzt die EU- Regelungen: RoHS und WEEE in deutsches Recht um.
Der genaue Wortlaut der RoHS - Richtlinie 2002/95/EG steht für Sie zum Download (Amtsblatt der Europäischen Union) bereit.
Zu den Produktkennzeichen ➤
Ziel der RoHS - Richtlinie 2002-95/EG
Ziel der RoHS ist es, Bestandteile aus dem Elektroschrott zu verbannen, die problematisch einzustufen sind. Bei elektronischen Bauteilen sollten nur unverbleite Lötungen eingesetzt werden und umweltschädigende Flammhemmer in Kabelisolationen dürfen nicht verwendet werden. Auch die verwendeten elektrischen Bauelemente und das Zubehör müssen frei von problematischen Stoffen sein. Besonders Unternehmen die Geräte innerhalb der EU vertreiben oder sie importieren, welche von der neuen EU-Richtlinie 2002/95/EG RoHS betroffen sind, haben auf die Einhaltung der Vorschriften zu achten.
RoHS - Ausnahmen
Für bestimmte Gerätegruppen, Bauteile, Werkstoffe und Anwendungen gibt es auch Ausnahmen bei der festgelegten EU-Richtlinie RoHS. Die Ausnahmeregelungen sind im Artikel 4, Anhang III und IV der RoHS Richtlinie geregelt und festgehalten. Durch einen Antrag bei der EU-Kommission können die befristeten Ausnahmen verlängert oder verändert werden. Einige interessante Ausnahmen sind im Folgenden aufgeführt:
- Blei in Starterbatterien für Kraftfahrzeuge
- Blei in hochschmelzenden Loten
- Korrosionsschutzmittel (Kohlenstoffstahl-Kühlsystem) in Absorptionskühlschränken: Sechswertiges Chrom
- Blei in Bleibronze-Lagerbuchsen und -schalen
- Blei in Einpresssteckverbindern mit flexibler Zone
- Kompaktleuchtstofflampen mit Quecksilber (Höchstmenge 5 mg je Lampe)
- Blei im Glas von Kathodenstahlröhren, Leuchtstoffröhren und elektronischen Bauteilen
- Legierungselement Blei: Stahl (Anteil von bis zu 0,35 Gewichtsprozent), Aluminium (Anteil von bis zu 0,4 Gewichtsprozent), Kupferlegierungen (Anteil von bis zu 4 Gewichtsprozent)
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Der Kroschke SIGN-Newsletter informiert Sie ausführlich zu aktuellen Gesetzesänderungen und interessanten Themen rund um die Arbeitssicherheit. Selbstverständlich kostenlos!
Zur Newsletteranmeldung
zurück