
Der Leitgedanke der Straßenverkehrsordnung ist gegenseitige Rücksichtnahme!
Nach der Straßenverkehrsordnung werden die Regeln für sämtliche Teilnehmer im Straßenverkehr klassifiziert. Nutzen Sie diese Regeln auch für Ihr Betriebsgelände und lenken Sie alle Verkehrsteilnehmer optimal durch Ihren Betrieb. Den genauen Wortlaut der StVO halten wir zum Download für Sie bereit!
Bei Kroschke SIGN finden Sie eine große Auswahl an Verkehrsschildern gemäß der Straßenverkehrsordnung. Wählen Sie zwischen Park- und Halteverbotsschildern, Wegweisern, Geschwindigkeitsanzeigen und -begrenzungen, sowie Verkehrszeichen wie Verbotsschilder für Einfahrten. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu unseren Schildern gemäß StVO.
StVO Grundregeln
Nach den Grundregeln der StVO Straßenverkehrsordnung erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr eine gegenseitige Rücksichtnahme und dauernde Vorsicht gegenüber Ihren Mitmenschen. Jeder hat sich so zu verhalten, dass keinem anderen Verkehrsteilnehmer Schaden zugefügt wird, keiner gefährdet, belästigt oder behindert wird, wenn es nicht anders vermeidbar ist.
Halten und Parken gemäß der Straßenverkehrsordnung
Mit den Schildern von Kroschke SIGN kennzeichnen Sie Parkmöglichkeiten und Halteverbote eindeutig. Ein Fahrzeug gilt als geparkt, wenn man es verlässt oder für länger als 3 Minuten hält. In folgenden Situationen ist das Halten gemäß der StVO unzulässig:
- Auf Bahnübergängen
- Vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
- Auf Aus- & Einfädelungsstreifen
- In scharfen Kurven
- An unübersichtlichen, engen Straßenstellen
Das Parken ist in diesen Situation nicht gestattet:
- Vor Bordsteinabsenkungen
- Vor Ein- & Ausfahrten von Grundstücken
- Bei Verhinderung der Benutzung von gekennzeichneten Parkflächen
- Über Schachtdeckeln oder ähnlichem (Durch das Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung "Anlage 2 Nr. 74" ist das Parken auf Gehwegen erlaubt)
- Vor und hinter Einmündungen und Kreuzungen bis zu je 5,00 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten entfernt
Die Möglichkeit Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug zwei Wochen lang zu parken, ist gegeben. Diese Zeit des Parkens darf nicht überschritten werden. Als Ausnahme gelten die entsprechend gekennzeichneten Parkplätze.
Der rechte Seitenstreifen, sowie die entlang der Fahrbahn angelegten Parkstreifen, wenn sie dazu ausreichend befestigt sind, dienen dem rechtmäßigen Parken. Auch zum Halten mit dem Fahrzeug ist die rechte Fahrbahnseite zu benutzen. Taxen ist es gestattet, bei ruhiger Verkehrslage, neben anderen Fahrzeugen, die am rechten Fahrbahnrand oder auf dem Seitenstreifen halten oder parken, Fahrgäste ein- bzw. aussteigen zu lassen. In Einbahnstraßen nach Zeichen 220 oder in Straßen mit rechts liegenden Schienen darf links gehalten und geparkt werden. Zu beachten ist, dass im Fahrraum von Schienenfahrzeugen nicht gehalten werden darf.
Sicherheitskennzeichen und Schilder der aktuellen Normen
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