Verbandbuch zur Dokumentation von Unfällen und Hilfeleistungen, kartonierter Umschlag, DIN A5
Verbandbuch zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen im Betrieb Nach DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A 1) § 24 muss jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb schriftlich in einem Verbandbuch festgehalten und vertraulich behandelt werden. Durch die lückenlose Dokumentation im Verbandbuch können auch eventuelle Spätfolgen kleinerer Arbeitsunfälle gegenüber den Berufsgenossenschaften nachgewiesen werden. Die Dokumentation muss 5 Jahre lang verfügbar gehalten werden.