Die ASR A1.3 schreibt vor, dass Flucht- und Rettungswegkennzeichen an ihrem Anbringungsort ausreichend beleuchtet sein sollten. Ist keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden, müssen lang nachleuchtende Schilder angebracht werden.
Nicht lang nachleuchtende Kennzeichnung ist nur in Ausnahmefällen bei vorhandener Sicherheitsbeleuchtung anzuwenden.
Unsere Permalight®-Produkte speichern die Lichtenergie bei der Anregung und geben sie bei Dunkelheit in Form von gelb-grünem Licht wieder ab. Wenn das Licht ausfällt oder starke Verrauchung eintritt, weisen lang nachleuchtende Produkte den rettenden Weg ins Freie! Erfahren Sie alles Wichtige zur Wirkungsweise, Einsatzgebieten sowie zu rechtlichen Normen und Anforderungen an Leuchtqualitäten und Materialien.