Zurrgurte sollten vor der Benutzung auf Beschädigungen untersucht werden. Sie sollten je nach Einsatzbedingungen mindestens 1 x jährlich nach EN 12195-2/VDI 2700 zum Nachweis ihrer weiteren Gebrauchstauglichkeit von einem Sachkundigen visuell untersucht werden!
Textile Anschlagmittel sind aufgrund ihres geringen Eigengewichtes leicht zu handhaben. Sie sind flexibel und passen sich der Form des Hebegutes an. Dadurch werden Beschädigungen der Lasten reduziert. Bitte achten Sie beim Einsatz der Anschlagmittel auf scharfe Kanten und sorgen Sie gegebenenfalls für einen entsprechenden Kantenschutz.
Anschlagmittel müssen nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung generell mindestens einmal jährlich durch einen sachkundigen Prüfer geprüft werden. Außerdem sollten regelmäßig Sichtprüfungen zur Aufdeckung von Schäden, die den dauerhaften, sicheren Gebrauch der Anschlagmittel gefährden können, durchgeführt werden. Rundschlingen bzw. Hebebänder sind außer Betrieb zu nehmen (Ablegereife), wenn Beschädigungen der Webkanten oder des Gewebes bzw. Garnbrüche in großer Zahl (mehr als 10 % der Gesamtgarnzahl im am stärksten beschädigten Querschnitt) auftreten. Zudem sind starke Verformungen infolge von Wärme (z. B. durch innere und äußere Reibung oder Wärmestrahlung) sowie Beschädigungen an der Ummantelung bzw. ihrer Vernähung weitere Ablegekriterien.
Weitere Zurrgurte, Rundschlingen und Hebebänder finden Sie im Sortiment Ladunggssicherung.