
Benutzung von Atemschutzgeräten
Die BGR 190 findet Anwendung auf die Wahl und die Benutzung von Atemschutzgeräten für die Arbeit und die Rettung sowie für die Selbstrettung. In dieser BG-Regel werden die Atemschutzgerätetypen und ihre Einteilung, Kennzeichnung, Auswahl, ihr Einsatz und ihre Instandhaltung behandelt. Sie enthält Festlegungen über die Anforderungen an die Geräteträger und Gerätewarte und an deren Aus- und Fortbildung sowie Unterweisung. Der genaue Wortlaut der BGR 190 steht hier für Sie zum Download bereit. Mit der Veröffentlichung der neuen DGUV Regel 112-190 ist die BGR 190 unwirksam geworden.
Zu den Atemschutzgeräten
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