GefahrStoffV 2010
Die Gefahrstoffverordnung (GefahrStoffV 2010) regelt die Einstufung gefährlicher Stoffe sowie deren Kennzeichnung und Verpackungsart. Sie hilft Gefahren erkennbar zu machen, sie abzuwenden und vorzubeugen. Gefahrstoffe sind chemische Stoffe oder Zubereitungen (Stoffgemische), die in der EU harmonisiert nach ihrem Gefährdungspotential eingestuft werden. Die Gefährlichkeit eines Stoffes oder einer Zubereitung wird durch Gefahrensymbole (auch Gefahrenkennzeichen genannt) angegeben.
Ausführliche und aktuelle Informationen zum Thema "Gefahrstoffe" finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
- Einfache Maßnahmenkonzepte
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- Risikobewertung und Stoff-Informationen
Die Gefahrstoffverordung wurde durch die GHS/CLP - Verordnung abgelöst.
Zu den Gefahrstoffetiketten nach GefahrStoffV 2010
Hier finden Sie Informationen zur aktuellen GHS/CLP Verordnung 2015
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