Untersuchungsliegen und RuheraumliegenDiese Liegen gehören zur Standardausstattung von Erste-Hilfe-Räumen. Kopf- bzw. Fußteile sind durch Raster mehrstufig verstellbar (2-teilig: Kopfteil verstellbar; 3-teilig: Kopf- und Fußteil verstellbar). So kann bei Unfällen oder Erkrankungen optimal Erste Hilfe geleistet oder ärztliche Versorgung durchgeführt werden.
Ausführung der schwarzen Ruheraum- & Untersuchungsliegen
Untergestell: stabile, belastbare Stahlrohr-Vierkantprofile, weiß pulverbeschichtet. Bei der Wandliege sind die Beine einklappbar.
Kopf-/Fußteil: mehrstufig verstellbar mittels Raster, 15 mm starke Trägerplatte mit Belüftungsbohrungen (2-teilig: Kopfteil verstellbar; 3-teilig: Kopf- und Fußteil verstellbar)
Polster: Schaumstoff mit schwarzem, strapazierfähigem und pflegeleichtem Kunstlederbezug, Höhe 60 mm, abwischbar
Maße Wandklapp- und Untersuchungsliege: 2000 x 700 x 650 mm (LxBxH)
Maße Ruheraumliege: 2000 x 700 x 500 mm (LxBxH)
Bei dieser Ausführung befindet sich im Rahmen eine integrierte Abrollvorrichtung für die Krepp-Papierrolle.
Ausführung der farbigen Liegen
Untergestell: belastbarer, solider Liegenrahmen aus weißem, pulverbeschichtetem Winkelstahl-Profil, Füße aus Vierkant-Stahlrohr. Bei der Wandliege sind die Beine einklappbar.
Kopf-/Fußteil: mehrstufig verstellbar (2-teilig: Kopfteil verstellbar; 3-teilig: Kopf- und Fußteil verstellbar)
Polster: bequem und fest aus Kunstleder, fein genarbt und gewebeverstärkt mit Polyäther-Schaumstoff-Füllung, sehr strapazierfähig, farb- und abriebfest, Höhe 80 mm
Maße Wandklapp- und Untersuchungsliege: 1900 x 700 x 680 mm (LxBxH)
Maße Ruheraumliege: 1900 x 700 x 500 mm (LxBxH)
Die Abrollvorrichtung für die Krepp-Papierrollen muss separat bestellt werden! Sie erhalten die Liegen in den Farben schwarz, tannengrün, dunkelblau, hellgrau, dunkelrot, mintgrün, mittelblau, weiß und sonnengelb. Wählen Sie Ihre Lieblingsfarbe oder suchen Sie die Farbe passend zu Ihrer sonstigen Ausstattung aus.
Zusatzausstattung für Ruheraum- und Untersuchungsliegen
Praktische Nackenstützen aus Qualitäts-Schaumstoffpolster mit schwarzem, pflegeleichtem Kunstlederbezug, Krepp-Papierrollen mit einer saugfähigen Auflage für alle Liegen, sowie Papierrollenhalter für Ruhe- und Untersuchungsliegen können Sie im Kroschke SIGN Onlineshop gleich mitbestellen. Auch Arzthocker sind für die optimale Behandlung in Sanitätsräumen ein Muss! Ein pflegeleichter, schwarzer Kunstlederbezug und eine ca. 70 mm hohe Polsterung aus Qualitäts-Schaumstoff machen den Arzthocker zu einem langlebigen und bequemen Hilfsmittel. Wolldecken aus Mischgewebe und Einweg-Kopfkissen und -Decken runden die Ausstattung neben Ruheliegen- und Untersuchungsliegen ab. Die Einweg-Artikel sind weich, anschmiegsam, feuchtigkeitsabweisend, wärmespendend, atmungsaktiv, strapazierfähig, solide verarbeitet und ringsum gesäumt.
Vorschriften
Gemäß § 31 der Arbeitsstättenverordnung ist es werdenden oder stillenden Müttern sowie Arbeitnehmerinnen, die ihre Tätigkeit im Stehen ausüben, während der Pausen zu ermöglichen, sich in einem geeigneten Raum auf einer Liege auszuruhen. Die Höhe der Ruheraumliege sollte der Sitzhöhe entsprechend ca. 500 mm betragen. Untersuchungsliegen für Sanitätsräume dürfen eine erhöhte Liegefläche aufweisen.
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Ruheraum- bzw. Untersuchungsliegen und das passende Zubehör
Laien-Defibrillator Annwendung (AED) - TippsDie allgemeine Nutzung von Laien-Defibrillators (AED)

Die Bedienung der angebotenen Defibrillatoren ist kinderleicht. Ein einfacher Druck auf die Ein-/Aus-Taste genügt und Sie werden durch klare Sprachanweisungen des Gerätes durch die Reanimationsschritte geleitet. Somit können im Ernstfall alle nötigen Schritte problemlos und fehlerfrei vollzogen werden.
Anbringung der Elektroden
Wie die Elektroden angebracht werden müssen, können Sie dieser Abbildung entnehmen. Beachten Sie bitte die Abbildungen auf den einzelnen Elektroden. Auch dort wird nochmals aufgezeigt, wo sie zu positionieren sind.
Auslösen des Schocks
Der Defibrillator prüft selbstständig den Herzrhythmus und entscheidet, ob eine Schockabgabe nötig ist. Erst nach der Anweisung den Schock auszuführen, kann dieser an den Patienten abgegeben werden. Somit wird das Risiko eines überflüssigen Schocks ausgeschlossen.
Weitere Versorgung
Auch für die weitere Versorgung des Patienten durch Herzdruckmassage und Beatmung erhalten Sie in Form von Sprachanweisungen und Taktvorgabe Unterstützung.

Warum sollten Sie einen Defibrillator bereithalten?
Allein in Deutschland versterben jährlich über 100.000 Menschen am plötzlichen Herztod – in den meisten Fällen ohne vorherige Warnzeichen. Der plötzliche Herztod ist außerhalb von Krankenhäusern heutzutage die häufigste Todesursache. Der Tod wird hierbei durch das sogenannte Kammerflimmern verursacht, das zu einem sofortigen Herz-Kreislauf-Stillstand führt.
Jede Minute ohne Hilfe verringert die Wahrscheinlichkeit einer Wiederbelebung um ca. 10 %.
Nur mit einem Laien-Defibrillator (AED) kann in solch einer Situation jeder Hilfe leisten und Leben retten. Ein Laien-Defibrillator ist ein kleines, kompaktes Gerät, das den Herzrhythmus selbstständig analysiert und entscheidet, ob ein Impuls notwendig ist. Nur wenn erforderlich, wird diese Funktion des Gerätes freigegeben und der Anwender mittels Sprachanweisung aufgefordert, den Impuls per Knopfdruck auszulösen. Seit dem 01.01.2011 ist die Demonstration der AED-Anwendung in allen Kursen für betriebliche Ersthelfer gesetzlich vorgeschrieben. Wir bieten Ihnen nun die Möglichkeit Ihren Betrieb „herzsicher" zu gestalten, um für den Notfall vorbereitet zu sein.

Möglichst schnelle Defibrillation
Für die Zeit der Analyse und Aufladung sieht der Europäische Rat zur Wiederbelebung eine Gesamtzeit von 5 Sekunden vor. Die Geräte der Firma Philips schaffen mit der patentierten Quick Shock-Funktion den Bestwert des Marktes. Bereits 8 Sekunden nach Unterbrechung der Herzdruckmassage kann ein Schock bereitgestellt werden. Diese kurze Analyse- und Aufladezeit ist oftmals ein sehr entscheidender Faktor. Die hohe Effizienz der Produkte lässt sich aus der folgenden Übersicht einer unabhängigen Studie sehr gut erkennen (Circulation 2002).
Möglichst niedrige Energieabgabe
Die von uns angebotenen Geräte schonen durch eine geringe Energieabgabe das empfindliche Leitsystem des Herzens. Sie nutzen ein Niedrigenergieprotokoll (SmartBiphasic), das mit nur 150 J Energieabgabe arbeitet und sich gleichzeitig optimal an den jeweiligen Patienten anpasst. Als eine der geringsten Energieabgaben des Marktes wurde die Wirksamkeit des Impulses zudem durch die meisten klinischen Studien belegt.
13 Fragen zur Ersten Hilfe - Checkliste
Checkliste
In jedem Unternehmen kann es zu Arbeitsunfällen kommen, selbst bei umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen und vorbeugendem Gesundheitsschutz! Sie als Arbeitgeber sind in solchen Situationen gesetzlich verpflichtet die Erstversorgung des Unfallopfers zu gewährleisten.
Fragen wie:
-
Unterrichten Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig (jährlich) über die sachgerechte Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen?
ODER
-
Prüfen Sie den Flucht- und Rettungsplan in regelmäßigen Abständen? Wir empfehlen ihn mind. alle 2 Jahre auf seine Aktualität und Lesbarkeit zu prüfen.
Mit Hilfe dieser Checkliste können Sie überprüfen, ob in Ihrem Unternehmen die wesentlichen Anforderungen an die Erste-Hilfe-Organisation eingehalten werden.
Rüsten Sie Ihr Unternehmen jetzt für den Rettungsfall!
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Prüffragen
- Unterrichten Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig
(jährlich) über die sachgerechte Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen?
- Prüfen Sie den Flucht- und Rettungsplan in
regelmäßigen Abständen? Wir empfehlen ihn
mind. alle 2 Jahre auf seine Aktualität und
Lesbarkeit zu prüfen.
- Sind Ihre Erste-Hilfe-Einrichtungen gemäß
ASR A1.3 gekennzeichnet?
- Haben Sie eine ausreichende Anzahl von
Sicherheitsbeauftragten ernannt?
- Haben Sie eine ausreichende Anzahl von
Ersthelfern ernannt?
- Stellen Sie sicher, dass der Ersthelfer in regelmäßigen Abständen von mind. 2 Jahren fortgebildet wird?
- Haben Sie eine schriftliche Beschreibung der
Aufgaben und Funktionen des Sicherheitsbeauftragten bzw. Ersthelfers?
- Verfügt die Einrichtung/das Gebäude über
ausreichende Mittel zur Ersten Hilfe?
- Wird das Erste-Hilfe-Material gemäß ASR A4.3
nach jedem Verbrauch oder nach Ablauf des
Verfallsdatums ergänzt bzw. ersetzt?
- Ist der Verbandkasten jederzeit leicht
zugänglich?
- Sind die Mitarbeiter über den Aufbewahrungsort unterrichtet?
- Wird sichergestellt, dass bei jeder Verletzung
ein Eintrag in das Verbandbuch erfolgt?
- Wird sichergestellt, dass alle Einträge in das
Verbandbuch 5 Jahre aufbewahrt werden
und dass das Verbandbuch nicht öffentlich
einsehbar ist?
Aluderm® - schonende Wundheilung von Söhngenaluderm bezeichnet eine bestimmte Art von Verbandstoffen der Marke Söhngen®. Das Verbandmaterial eignet sich sowohl zum Einsatz in der Ersten-Hilfe zur Versorgung von Notfällen als auch zur langfristigen Behandlung chronischer Wunden. Der Stoff ist dreilagig aufgebaut und verfügt über eine Wundauflage aus Polyestervlies – welches aluminiumbedampft wurde – über eine mittlere Sauglage mit starker Saugkraft (1400 g/m²) sowie über eine Abschlusslage aus wasserabweisendem Polypropylen.
Das Verbandmaterial zeichnet sich dabei durch folgende Eigenschaften aus: Es ist antibakteriell, atmungsaktiv und fördert die Heilung und Hautbildung, ohne mit der Wunde zu verkleben oder auszufasern. Durch den Verzicht auf chemische Bindemittel ist es besonders hautfreundlich und auch geeignet für die Wundversorgung bei Patienten mit sehr empfindlicher sowie zu Allergien neigender Haut.
PflasterspenderPflasterspender leisten schnelle Hilfe bei kleinen Schnittverletzungen, Quetschungen, Abschürfungen und anderen Wunden, die im Arbeitsalltag leicht entstehen. Ob in der Werkstatt, im Handwerksbetrieb, in der Produktion bzw. Lagerhalle, im Verkaufsraum oder in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Ämtern und Kindergärten – oberflächliche Verletzungen sind einfach überall an der Tagesordnung.
Der Weg zum nächsten Verbandskasten kann hierbei oft beschwerlich sein. Der Finger blutet, der Kasten klemmt, das Verbandsmaterial muss ausgepackt werden. Pflasterspender stellen für dieses Problem eine ideale Zusatzlösung zur direkten Wundversorgung dar.
Pflasterspender-Vorteile im täglichen Einsatz
Hygienisch sichere Wundversorgung: Bei Pflasterspendern mit hygienischer Einzelentnahme genügt ein Handgriff und für die schnelle Erste Hilfe ist gesorgt. Viele Pflasterspender-Modelle haben zudem eine Funktion, die dafür sorgt, dass beim einhändigen Herausziehen des Pflasters bereits eine der meist zweifachen Klebeschutzfolien abgelöst wird. So kann das Pflaster schnell und hygienisch sicher verwendet werden.
Einsatzbereit auch auf kleinstem Raum: Wir bieten Ihnen Pflasterspender für die kinderleichte Montage an Wänden, Schränken oder Maschinen. Zudem finden Sie ebenso platzsparende Pflasterspender, die als Tischspender im Büro oder Verkaufsraum aufgestellt werden können. Pflasterspender werden in zahlreichen Größen und Varianten angeboten. Auch kleinste Pflasterspender zur Mitnahme beim Außeneinsatz sind erhältlich. So ist gewährleistet, dass die schnelle Wundversorgung direkt am individuellen Arbeitsplatz sowie auch unterwegs erfolgen kann.
Diebstahlschutz aufgrund Einzelentnahme: Da bei einem Pflasterspender meist jedes Pflaster einzeln entnommen werden muss, verhindern Sie eine unliebsame Vorratshaltung durch einzelne Kollegen oder auch Kunden. Die Entnahme der kompletten Pflasterkassette ist bei vielen Pflasterspendern zudem nur mit einem Spezialschlüssel möglich. Die Pflaster im Pflasterspender kommen somit also nur dann und dort zum Einsatz, wenn sie wirklich gebraucht werden.
Lange Nutzung aufgrund Nachfüllpack: Leere Pflasterspender müssen Sie nicht abmontieren und entsorgen. Bei uns erhalten Sie für zahlreiche Modelle entsprechende Nachfüllpacks zum Auffüllen Ihrer Pflasterspender-Station. Dabei sind die verschiedenen Packs speziell auf ihre Bedürfnisse am Arbeitsplatz ausgelegt.
Philips Defibrillator - VerzichtserklärungDie angebotenen Defibrillatoren sind Medizinprodukte gemäß dem Medizinproduktegesetz (MPG). Als Betreiber eines Medizinproduktes sind Sie zur Erstinbetriebnahme und Ersteinweisung durch eine vom Hersteller hierfür autorisierte Person verpflichtet. Diese Dienstleistung bieten wir Ihnen bundesweit durch unseren Partner an. Nur in Verbindung mit Gerätekauf!

Sanitätsräume richtig ausstattenPraktische Bestellliste für die einfache Sanitätsraumausstattung gemäß ASR A4.3!
Gewerbliche Betriebe und Verwaltungsunternehmen unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den Unfallverhütungsvorschriften der DGUV (Grundsätze der Prävention). Nach § 39 ArbStättV muss ein Erste-Hilfe-Raum nach gewissen Vorgaben vorhanden sein. Diese Sanitätsräume sind entsprechend eingerichtete, feste Räume, in denen bei Unfällen oder Erkrankungen Erste Hilfe geleistet oder ärztliche Versorgung durchgeführt werden kann. Sie sind notwendig in Betrieben mit mehr als 1000 Beschäftigten oder mit mehr als 100 Beschäftigten, falls dort besondere Unfall- oder Gesundheitsgefahren bestehen. Auch auf einer Baustelle mit mehr als 50 Versicherten muss ein Erste-Hilfe-Raum existieren. Bei vorübergehend eingerichteten Arbeitsstätten, ist dementsprechend eine ähnliche Räumlichkeit einzurichten (z.B. Erste-Hilfe-Container).
Untersuchungsliegen gehören gemäß § 39 Abs. 2 der ArbStättV zur vorgeschriebenen Sanitätsraumausstattung eines Erste-Hilfe-Raums. Ruheraumliegen müssen lt. § 31 ArbStättV in Abhängigkeit von der Anzahl der Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden und eine Liegehöhe von ca. 450-500 mm aufweisen.
Informationen zur ASR A4.3 und der Sanitätsraumausstattung
Seit Januar 2011 ist die ASR A4.3 in Kraft. Mit den neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten wurden die Anforderungen an die Erste-Hilfe-Ausstattung in Betrieben überarbeitet und die gesetzlichen Pflichten für den Arbeitgeber deutlich formuliert. Die ASR A4.3 hat Gültigkeit für alle Betriebe, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen. Die ASR A4.3 konkretisiert die Anforderungen an Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe sowie an Erste-Hilfe-Räume in den Betrieben. Unter anderem legt sie konkret die Inhalte von Verbandskästen, die erforderliche Anzahl und deren Bereitstellung fest. Auch für das Inventar von Sanitätsräumen und die Bereitstellung medizinischer Hilfsgeräte, wie z.B. Defibrillatoren liefert die neue ASR A4.3 klare Empfehlungen.
Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
Bei Einhaltung der ASR A 4.3 sind Sie auf der sicheren Seite: Sie erfüllen alle Anforderungen, die der Gesetzgeber für die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Mitteln fordert und sind für den Notfall bestens vorbereitet. Prüfen Sie deshalb noch heute Ihre Erste-Hilfe-Ausstattung:
- Entsprechen die Inhalte Ihrer Verbandskästen der neuen ASR A 4.3?
- Steht die ausreichende Anzahl Verbandskästen für den Notfall bereit?
- Benötigt Ihr Betrieb einen Defibrillator?
Für die Gestaltung und Ausstattung von Sanitätsräumen oder vergleichbaren Einrichtungen gilt § 38 Abs. 2 der Arbeitsstätten-Verordnung.
Bezüglich der baulichen Anforderungen ist Folgendes festgelegt:

- Der Erste-Hilfe-Raum sollte leicht erreichbar im Erdgeschoss liegen (ein Erste-Hilfe-Container ist ebenerdig aufzubauen)
- Es sollten keine Gefährdungen oder Beeinträchtigungen, bspw. durch Lärm, Vibrationen, Gase oder Dämpfe auftreten
- Es muss sich eine Toilette in unmittelbarer Nähe befinden
- Näheres zur Lage ist in der ASR A2.3 Punkt 9 Abs. 3 beschrieben
- Die Mindestgröße für Erste-Hilfe-Räume sind 20m², für Erste-Hilfe-Container ist eine Größe von 12,5m² mindestens erforderlich
- Bei Höhenunterschieden ist eine Rampe anzubringen, um Stufen zu vermeiden
- Gemäß ASR A2.3 Punkt 5 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" ist sicherzustellen, dass Krankentragen zugänglich sind
- Wände und Fußböden müssen sich mühelos reinigen und gegebenenfalls desinfizieren lassen
- Eine ausreichende Beleuchtung und Belüftung ist zu gewährleisten
- Die Raumtemperatur ist in der ASR A3.5 „Raumtemperatur" fest gelegt
- Ein Waschbecken mit fließend Warm- und Kaltwasser, sowie ein Telefon (oder ähnliche Kommunikationsmittel) müssen vorhanden sein
- Ein Sichtschutz gegen Einblicke von außen ist anzubringen
Des Weiteren empfiehlt die ASR zur korrekten Kennzeichnung, sich an der ASR A1.3 Anlage 1 Punkt 4 „Sicherheits- & Gesundheitsschutzkennzeichnung" zu orientieren. Das Rettungszeichen E003 „Erste Hilfe" weißt auf einen Erste-Hilfe-Raum hin.
Ausstattung für Ihren Erste-Hilfe-Raum