Aushang Erste HilfeDie DGUV ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Zu Ihren Hauptaufgaben gehören nach eigener Aussage Prävention, Rehabilitation und Entschädigung. Zur Prävention gehört es, Arbeitsunfälle und Gefahren zu minimieren und das Wohl des Arbeitnehmers zu schützen. Um dieses Ziel zu erreichen werden von der DGUV Vorschriften, Regeln und Informationen herausgegeben und immer auf einem aktuellen Stand gehalten.

Der Aushang der DGUV Information 204-001 hat ein modernes Lifting bekommen. Neben der Einarbeitung von QR- Codes, um einen schnellen Zugriff auf die Informationen aus der Datenbank der DGUV zu gewährleisten, wurde die Farbgestaltung modernisiert und die ungenormten Symbole durch Rettungszeichen gemäß aktueller ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 ersetzt. Plakate, die sich aktuell im Betrieb befinden, müssen nicht sofort ausgetauscht werden, sollten aber bei der nächsten Überarbeitung erneuert werden. In der DGUV Vorschrift 1 wird von Unternehmen gefordert, dass der Arbeitnehmer durch geeignete Aushänge oder in anderer schriftlicher Form über die Erste Hilfe im Betrieb zu unterrichten ist. Dazu zählen Maßnahmen, Ansprechpartner, Räumlichkeiten, Erste Hilfe Material, aber auch Notrufnummern, naheliegende Ärzte / Ärztinnen und Krankenhäuser. Alle geforderten Angaben können auf dem Aushang vermerkt werden. Zudem befindet sich eine allgemeine Anleitung für den Umgang mit einer Person, die Erste Hilfe Maßnahmen, benötigt auf dem Aushang. Darüber hinaus müssen die dort gemachten Angaben immer aktuell gehalten werden.

Gemäß DGUV Vorschrift 1; §24 Allgemeine Pflichten des Unternehmers; Absatz 5:

„(5) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass den Versicherten durch Aushänge der Unfallversicherungsträger oder in anderer geeigneter schriftlicher Form Hinweise über die Erste Hilfe und Angaben über Notruf, Erste Hilfe- und Rettungs-Einrichtungen, über das Erste Hilfe Personal sowie über heranzuziehende Ärzte und anzufahrende Krankenhäuser gemacht werden. Die Hinweise und die Angaben sind aktuell zu halten."

Quelle: http://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/vorschr_regeln/vorschrift-1/dguv_vorschrift_1.pdf