Übergangsfrist endet: DIN VDE 0132 „Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung im Bereich elektrischer Anlagen“
Zum Juli 2018 wurde die neue Version der DIN VDE 0132 (VDE 0132):2018-07 „Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung im Bereich elektrischer Anlagen“ veröffentlicht und ersetzte die DIN VDE 0132 (VDE 0132):2015-10.
Die Übergangsfrist läuft am 01.07.2021 aus. Sie sollten daher, falls noch nicht geschehen, unbedingt auf den neuen Aushang DIN VDE 0132 umsteigen.
Änderungen in der VDE 0132:2018-07
Die aktualisierte Version enthält folgende Änderungen:
- „Maßnahmen bei Überflutung zur Sicherstellung der Personensicherheit“ wurden redaktionell überarbeitet.
- „Besondere Maßnahmen bei Lithium-Ionen-Akkumulatoren“ wurden neu hinzugefügt.
Die Norm ist nach eigenen Angaben für die Regelung des „Verhaltens und die Verwendung von Geräten für die Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung in elektrischen Anlagen und in deren Nähe“ zuständig.
Hintergrund der VDE 0132
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich gemäß DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 und Arbeitsschutzgesetz §12 dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in seinem Tätigkeitsbereich zu unterweisen. In der DIN VDE 0132 stehen alle erforderlichen Angaben für die Brandbekämpfung und technische Hilfeleistungen beim Betrieb elektrischer Anlagen. Mit unserem Aushang kommen Sie der Informationspflicht am einfachsten nach und garantieren, dass Ihre Mitarbeiter den Zugang zu allen benötigten Informationen haben und entsprechend unterwiesen sind.