There’s no glory in prevention – Prävention bringt keinen Ruhm. Dieser Satz trifft auch auf den betrieblichen Brandschutz zu. Je besser die Schutzmaßnahmen sind, desto geringer wird das Verständnis für ihre Notwendigkeit. Wir müssen uns daher immer wieder ins Gedächtnis rufen, dass Brände und Explosionen sich jederzeit ereignen und verheerende Folgen für ein Unternehmen haben können. 50% der von einem großen Brandschaden betroffenen Betriebe müssen Insolvenz anmelden.
Zum heutigen Tag des Feuerlöschers wollen wir den vorbeugenden betrieblichen Brandschutz einmal unter die Lupe nehmen. Dieser besteht grundsätzlich aus drei Teilen, auch oft Säulen genannt:
- baulicher Brandschutz
- anlagentechnischer Brandschutz
- organisatorischer Brandschutz
Für jeden der Teilbereiche gibt es eine Vielzahl an Gesetzen, Normen, Verordnungen und Richtlinien. Ein Brandschutzbeauftragter, der sich mit diesen Regelungen beschäftigt und kompetent bezüglich vorbeugendem Brandschutz beraten kann, ist daher eine sinnvolle Position.
Baulicher Brandschutz
Der bauliche Brandschutz bezieht sich, wie der Name schon sagt, auf das Gebäude und seine Umgebung.
Bei einem Neubau müssen Anforderungen der Bau- und Arbeitsschutzbehörden beachtet werden. Dazu zählen beispielsweise die Auswahl der Baumaterialien nach Feuerwiderstandsklassen und Baustoffklassen, die Unterteilung des Gebäudes in Bereiche, die durch Brandwände und Brandschutztüren abgetrennt sind und die Einrichtung normgerechter Flucht- und Rettungswege.
Handelt es sich um ein bereits bestehendes Gebäude, muss der Brandschutzbeauftragte eine Begehung vornehmen. Besteht bereits ein Brandschutzkonzept, ist dies hilfreich. Es sollte aber auch regelmäßig auf Aktualität überprüft werden. Besonders gilt dies bei baulichen Veränderungen am Gebäude, bei denen beispielsweise Brandschutzwände entfernt oder hinzugefügt werden.
Ob Neubau oder Altbau, für beide Gebäudeformen ist ein gutes Rettungswegekonzept mit entsprechend gut erkennbarer, einheitlicher Beschilderung der Rettungswege wichtig.
Anlagentechnischer Brandschutz
Mit technischen Anlagen können Brände verhindert, frühzeitig erkannt und auch bekämpft werden. Präventive Schutzmaßnahmen durch Blitzschutzanlagen oder die technische Absicherung von Lüftungsanlagen können Brände verhindern. Grundsätzlich auf eine brandlastarme, dezentrale Elektroinstallation zu achten kann sinnvoll sein, da Elektrizität für gut ein Drittel aller Brände verantwortlich ist.
Systeme zur Brandfrüherkennung können im Zusammenspiel mit Feuerlöschsystemen automatisiert oder halbautomatisiert die Brandbekämpfung einleiten. Wandhydranten und Feuerlöscher sind für die manuelle Feuerbekämpfung wichtig, die zusätzlich oder bei kleineren Bränden zum Einsatz kommen kann.
Im Brandfall können Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Überdruckbelüftungsanlagen (um Fluchtwege rauchfrei zu halten) oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) hilfreich sein.
Alle Anlagen und Systeme müssen regelmäßig nach vorgegebenen Fristen überprüft werden, um ihre Funktionsfähigkeit zu sichern.
Organisatorischer Brandschutz
Der organisatorische Brandschutz dreht sich um die Mitarbeiter eines Unternehmens. An erster Stelle ist hier natürlich der Brandschutzbeauftragte zu nennen, der alle Maßnahmen und gesetzlichen Vorschriften im Blick hat und das Brandschutzkonzept sowie die Brandschutzverordnung ausarbeitet und einen Evakuierungsplan erstellt. Je nach Unternehmensgröße und technischer Ausstattung kann er von Brandschutzwarten unterstützt werden, die für einzelne Teilbereiche wie beispielsweise die Sprinkleranlage zuständig sind.
Essenziell sind auch die Brandschutz- und Räumungshelfer. Es handelt sich hierbei um speziell ausgebildete Mitarbeiter, die im Falle eines Brandes wichtige Aufgaben übernehmen. Beide erhalten eine Grundausbildung, wie im Brandfall vorzugehen ist. Brandschutzhelfer erhalten dabei eine zusätzliche Ausbildung, die es ihnen ermöglicht, Brandarten/Brandgefahren zu erkennen und, wenn möglich, korrekt zu löschen.
Auch die nicht speziell involvierten Mitarbeiter müssen regelmäßig über das korrekte Verhalten im Brandfall instruiert werden. Aushänge zum Thema Brandschutz rufen dieses immer wieder ins Gedächtnis und stellen eine permanente, anlassunabhängige Möglichkeit dar, Mitarbeiter zu informieren.
Der betriebliche Brandschutz in der Praxis
Die DGUV hat sich nach der Mammutaufgabe, Normen, Vorschriften und Informationen deutschlandweit zu harmonisieren nun dem nicht ganz einfachen Thema Brandschutz angenommen und dabei ist ein detailliertes, gut verständliches Informations- und Nachschlagewerk herausgekommen, das sich auf 68 Seiten durchgehend an der Praxis und der Machbarkeit der Maßnahmen orientiert. Hier geht es zum PDF:
DGUV Information 205-001 – Betrieblicher Brandschutz in der Praxis ➤
Die Anforderungen an den Brandschutz sind in Deutschland vergleichsweise hoch, und das aus gutem Grund. Brände stellen eine große Gefahr für Unternehmen und Menschenleben dar und sollten nie unterschätzt, sondern im Gegenteil bestmöglich schon im Vorfeld verhindert werden. Auf dass Sie auch in 10 Jahren noch sagen können „Hier hat es nie gebrannt.“
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“(Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster, 10A 363/86 vom 11.12.1987) via dguv.de
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