E-Scooter - Sie sind hip und schick und werden in Deutschland immer mehr zum Trend. Nicht zu Letzt auch, weil sie durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) gesetzlich seit dem 15. Juni 2019 legitimiert wurden. Doch was genau sind eigentlich E-Scooter? Bei E-Scootern handelt es sich um elektrisch motorisierte Tretroller, die nicht nur flexibel, zeit- und energiesparend sind, sondern sich auch ohne schädliche CO2-Emissionen fortbewegen. Zusätzlich sind sie wendig, klein und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren.

Betrachten wir zunächst…

…Zahlen, Daten, Fakten und was muss ein E-Scooter eigentlich erfüllen?

  • die maximale Motorleistung beträgt 500 Watt
  • eine Straßenzulassung/Betriebserlaubnis ist erforderlich
  • durch die benötigte Versicherung, besteht Pflicht der Kennzeichnung
  • E-Scooter dürfen nicht schneller als 20 km/h fahren
  • Zusätzlich müssen sie die Mindestanforderung der Verkehrssicherheit erfüllen und mit z.B. funktionierenden Brems- und Lichtsystem ausgestattet sein

Wer darf mit den E-Scooter fahren und vor allem wo?

Das Mindestalter zur Verwendung der E-Scooter liegt bei 14 Jahren. Der Fahrer benötigt somit weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein. Zusätzlich ist das Mitführen von weiteren Personen untersagt.

Elektrokleinstfahrzeuge freiDas Fahren mit den E-Scootern ist auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Fußgängerzonen, Gehwege und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind für die E-Tretroller tabu – außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt. Wichtig ist: Das Zusatzschild „Radfahrer frei“ gilt hier nicht für die Fahrer von Elektrotretrollern.Radfahrer frei

Helmpflicht auf E-Scootern? Gibt es nicht!

Es besteht keine Helmpflicht, allerdings werden sie empfohlen! Wenn man sich mal die Zahlen der vergangenen Monate anschaut, wäre das Einführen einer Helmpflicht, von Vorteil und würde so manche Kopfverletzungen vorbeugen! In Austin (Hauptstadt von Texas) gab es in dem Zeitraum 05.09.2018 – 30.11.2018, 192 Verletzte. 190 der Unfallopfer waren die jeweiligen Fahrer. Demnach gab es täglich mehr als 2 Verletzte und nur ein einziger trug davon einen Helm. Jedes zweite Unfallopfer zog sich eine Kopfverletzung zu. Bei einem Prozent der Opfer gab es sogar anhaltende Organschäden.

Auch in Deutschland gibt es seit Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vermehrt Unfälle und erste Zweifel entstehen.

Doch wie kommt es zu den Unfällen? Die meisten Unfälle der E-Scooter, entstehen bei der ersten Fahrt durch fehlende Übung. Das größte Problem hierbei ist, dass die Fahranfänger die Geschwindigkeit unterschätzen und somit die Kontrolle verlieren. Zumal die erste Fahrt meist in einer fremden Stadt als Tourist mit einem Leihgerät unternommen wird. Dazu kommt noch die unsachgemäße Nutzung der E-Scooter. Viele der Unfallverursacher waren betrunken oder zu zweit auf dem Tretroller unterwegs.

E-Scooter am Arbeitsplatz?

Auch als Unternehmen sollten sie sich mit den neuen Verkehrsmitteln auseinandersetzen, denn E-Scooter können auf dem Betriebsgelände beziehungsweise zum innerbetrieblichen Verkehr eingesetzt werden. Allerdings gibt es auch hier einige Punkte die es für die betriebliche Verwendung zu beachten gibt. Es gilt die Unfallverhütungsvorschrift der DGUV. Zum einen gilt, dass E-Scooter regelmäßig zu prüfen sind und zum anderen, dass die E-Scooter in die Gefährdungsbeurteilung mit einbezogen werden müssen. Dazu zählen beispielsweise die Art der betrieblichen Nutzung und mögliche Gefahren bei der Verwendung.

Ebenso kann der Arbeitgeber festlegen, ob Nutzer einen Helm, reflektierende Kleidung oder bestimmte Schuhe zu tragen haben. Alle Beschäftigten, die E-Scooter nutzen, sind in seiner Bedienung zu unterweisen.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den E-Scooter als Transportmittel zum Arbeitsplatz zu verwenden. Hierbei spielen die Beschilderung und die Situation der Parkplätze, eine bedeutende Rolle. Arbeitgeber sollten darauf achten, die Verkehrswege ausreichend zu beschildern, sodass keine Probleme zwischen Fußgängern, E-Scooter- und Autofahrern entstehen können. Individuelle Hinweisschilder aus reflektierendem Aluminium bekommen Sie auch bei uns im Shop: Hinweisschild nach Wunsch in Verkehrszeichenqualität

Zusätzlich sollte der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer die mit dem E-Scooter zur Arbeit fahren, genügend Parkplätze zur Verfügung gestellt bekommen. Auch hier sollte eine ausgiebige Beschilderung der E-Scooter Parkplätze vorhanden sein.

Sicherheitstipps – für ein Unfallfreies fahren mit dem E-Scooter

  • Mit dem Fahrzeug vertraut machen
  • Eine kleine Übungsfahrt unternehmen
  • Möglichst weit rechts und hintereinander fahren
  • Fahrbahnwechsel rechtzeitig ankündigen
  • Reflektierende Kleidung bei schlechter Sicht oder Dunkelheit anziehen
  • Kein Alkohol am Lenker! Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer
  • Nicht zu zweit auf einem Roller fahren
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Unterweisung des Arbeitnehmers nach der DGUV Vorschrift 1 am E-Scooter durchzuführen, wenn diese Innerbetrieblich eingesetzt werden

Vielen Dank an Isa (Auszubildende 2. Lehrjahr), die entscheidend an diesem Beitrag mitgewirkt hat.