Einen Flucht- und Rettungsplan erstellen zu lassen, ist oft mit hohen Kosten verbunden. Gerade bei großen Gebäudekomplexen brauchen Sie diverse Varianten. Wir helfen Ihnen mit unserer Schritt für Schritt Anleitung bei der Erstellung Ihres Flucht- und Rettungsplans und somit auch dabei, Geld zu sparen. Wie Sie den Überblick und alle wichtigen Informationen im Blick behalten, erfahren Sie hier!
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Verpflichtung für einen Flucht- und Rettungsplan entspringt der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Unter § 4 Abs. 4 heißt es: „Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“. Diese Anforderungen werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ und A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ konkretisiert und in der DIN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung - Flucht- und Rettungspläne“ genormt.
Einen Flucht- und Rettungsplan selbst erstellen
Zu der Grundstruktur eines Flucht- und Rettungsplans gehören:
- Die Überschrift
- Ein Feld für den Übersichtsplan (10% der Fläche des Flucht- und Rettungsplans)
- Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen
- Eine Legende
- Platz für weitere wichtige Informationen
Des Weiteren muss die farbliche Gestaltung eines Flucht- und Rettungsplans weiß oder lang nachleuchtend (nach DIN ISO 3864-1) als Hintergrundfarbe aufweisen.
Diese Vorgaben haben wir bei unseren Flucht- und Rettungsplan-Sets umgesetzt und bieten Ihnen die Möglichkeit aus bereits vorgefertigten Plänen in verschiedenen Größen zu wählen! Sie suchen die richtige Größe für den verwendeten Maßstab aus und ergänzen den Übersichtsplan sowie den Detailplan. Außerdem sollten Sie, wenn notwendig weitere wichtige interne Informationen, wie die Telefonnummer der Betriebsfeuerwehr und die Maßstabsangabe hinzufügen.
Folgende Informationen muss Ihr Plan ebenfalls aufweisen:
- Planersteller
- Name der baulichen Anlage
- Geschossbezeichnung
- Datum der Planerstellung und Revisionsnummer
- Plannummer
Die Wahl des richtigen Maßstabs
Bei der Wahl des Maßstabs spielen die Leserlichkeit und die Übersichtlichkeit eine entscheidende Rolle. In der DIN ISO 23601 unter Abschnitt 5 (c) sind die Maßstäbe wie folgt festgelegt:
Größe der baulichen Anlage | Gebäudelänge | DIN-Format | Maßstab | Hoch- oder Querformat |
---|---|---|---|---|
Klein | Bis 40 m | A3 | 1:1.000 | Querformat |
Klein | Bis 28 M | A3 | 1:1.000 | Hochformat |
Mittel | Bis 58 m | A2 | 1:1.000 | Querformat |
Mittel | Bis 40 m | A2 | 1:1.000 | Hochformat |
Groß | Bis 200 m | A2 | 1:250 | Querformat |
Groß | Bis 150 m | A2 | 1:250 | Hochformat |
Den Fluchtweg einzeichnen
Ein Fluchtweg sollte immer so ausgewählt werden, dass er den kürzesten und leichtesten Weg zum Notausgang bildet. Jedoch gehören Fahrstühle nicht zum Rettungsweg, da diese unter anderem im Brandfall nicht benutzt werden dürfen. Trotz allem müssen diese in dem Flucht- und Rettungsplan, wie rechts aufgeführt, aufgezeigt werden.
Nach DIN ISO 23601 müssen die Fluchtwege in einem Grün gekennzeichnet sein, dass heller als das Sicherheitskennzeichen-Grün nach DIN ISO 3864-1 ist. Eine farbliche Unterscheidung der horizontal und vertikal eingezeichneten Abschnitte des Fluchtweges wird empfohlen, ist aber kein Muss.
Wenn von einem bestimmten Standort aus Richtungsanweisungen gegeben werden, so soll die Richtung mit einem Pfeil des Typs D nach DIN ISO 3864-3 gekennzeichnet werden. Der Pfeil muss in einem Grün nach der DIN ISO 3864-1 dargestellt sein. Sollte man jedoch eine lang nachleuchtende Hintergrundfarbe wählen, so kann man die Pfeile auch mit Halbtönen oder Schraffierungen darstellen.
Unter anderem müssen auch Erste Hilfe-Koffer und –Räume sowie die Sammelstelle mit den entsprechenden Symbolen im Fluchtwegplan, Rettungswegplan und Übersichtsplan gekennzeichnet werden.
Vergessen Sie nicht den Standort des Betrachters zu markieren! Dieser sollte in einem Sicherheitsblau nach DIN ISO 3864-1 dargestellt werden, um im Ernstfall die Orientierung zu erleichtern. Hierbei muss die Umgebung simpel dargestellt sein.
Sollten die Sicherheitszeichen und der Standort, aufgrund des Maßstabes, nicht dargestellt werden können, so kann man diese auf die nächste freie Stelle platzieren, wobei durch eine Hinweislinie auf den tatsächlichen Anbringungsort hingewiesen werden sollte. Dabei müssen die Sicherheitszeichen der ASR A1.3 entsprechen, weitere Informationen erhalten Sie in unserem kostenlosen Ratgeber.
Besondere Anforderungen
Gemäß DIN ISO 23601 sind noch weitere Vorgaben an einen Flucht- und Rettungsplan zu beachten. Damit der Plan aus einer vorgesehenen Entfernung gut zu erkennen ist, muss die Mindesthöhe der Buchstaben, bei einer gut erkennbaren Schriftart, 2 mm betragen. Des Weiteren sollte die Überschrift 7% des Plans einnehmen (bezogen auf die kürzere Blattseite) und die Buchstabenhöhe muss mindestens 60% der Höhe der Überschrift betragen, wie im Folgenden zu sehen. Dabei darf die Überschrift Groß- und Kleinschreibung enthalten und muss in der Sicherheitsfarbe Grün und der Kontrastfarbe nach DIN ISO 3864-1 dargestellt werden. Die normale Textfarbe muss hingegen schwarz sein; nur zur besonderen Hervorhebung dürfen auch andere Farben verwendet werden. Des Weiteren beträgt die Mindesthöhe von Sicherheitszeichen 7 mm.
Größe des Flucht- und Rettungsplanes mm x mm |
Höhe des Flucht- und Rettungsplanes mm |
Höhe der Überschrift mm |
Höhe des Buchstabens mm |
---|---|---|---|
297 x 420 (A3) | 297 | 21 | 13 |
420 x 594 (A2) | 420 | 30 | 18 |
Wände und ähnliches sollten wie folgt dargestellt werden: Die Darstellung der Umrisse soll immer in schwarz erfolgen!

Quelle: © ASR A1.3
Bei deutlich langen Fluchtkorridoren, sollte im Flucht- und Rettungsplan der Maßstab der Entfernung kenntlich gemacht werden!
Sie sollten darauf achten, dass Ihre Flucht- und Rettungspläne immer auf dem neusten Stand sind!
Das Anbringen des Flucht- und Rettungsplans
Wir empfehlen Flucht- und Rettungswegpläne möglichst an Orten anzubringen, an denen Ihre Mitarbeiter häufig vorbeigehen oder sich aufhalten (Büroräume, Flure, Pausenräume, etc.). Dort müssen sie laut DIN ISO 23601 Abschnitt 9 auf einer Höhe von 1,65 m angebracht werden. Die 1,65 m werden gemessen vom Fußboden bis zur Bildmitte des Flucht- und Rettungsplans.