Fluchtwege (Rettungswege nach Bauordnungsrecht) führen ins Freie oder enden in einem sicheren Bereich.
Der erste Fluchtweg wird immer durch Verkehrswege und Türen, bzw. notwendige Flure und Treppenräume sowie die Notausgänge gebildet und durch die Kennzeichnung „Notausgang“ in Verbindung mit Zusatzzeichen „Richtungsangabe“ gekennzeichnet. Der zweite Fluchtweg führt durch einen zweiten Notausgang, der als Notausstieg ausgebildet sein kann.
Nach ASR A 2.3 ist ein Notausgang ein Ausgang im Verlauf eines Fluchtweges, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt.
Weiterhin definiert die ASR A 2.3 einen Notausstieg als geeigneten Ausstieg im Verlauf eines zweiten Fluchtweges zur Flucht aus einem Raum oder einem Gebäude.
Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Ebenso sind Notausgänge und Notausstiege, die von außen verstellt werden können, auf der Außenseite mit dem Verbotszeichen gemäß ASR A1.3/P023, DIN EN ISO 7010/P023 „Abstellen oder Lagern verboten“ zu kennzeichnen und durch weitere Maßnahmen zu sichern.
Der Notausstieg, muss je nach konstruktiver Ausstattung mit den Rettungszeichen gemäß A1.3/E016, DIN EN ISO 7010/E016 „Notausstieg mit Fluchtleiter“ oder gemäß ASR A 1.3/D-E019, DIN 4844/D-E019 „Notausstieg“ gekennzeichnet werden.
E016 Notausstieg mit Fluchtleiter
Dieses Rettungszeichen bringt man an, wenn der Notausstieg mit einer fest am Gebäude angebrachten Fluchtleiter versehen ist, über die die Personen sich selbst retten können, sofern sie dazu körperlich in der Lage sind.
D-E019 Notausstieg
E017 Rettungsausstieg
Das Rettungszeichen gemäß ASR A 1.3/E017 „Rettungsausstieg“ kennzeichnet den Ort, an dem man im Gefahrfall auf die Rettung durch die Feuerwehr warten muss und sich nicht selbst retten kann. (Anleiterpunkt der Feuerwehr) Dieses Zeichen wird z.B. innen im Gebäude an den jeweils dafür bestimmten Fenstern angebracht oder an einer Balkonbrüstung, die dafür geeignet ist. Hierbei ist zu beachten, dass eine Rettung ausschließlich über die Leitern der Feuerwehr erfolgen kann.
In diesem Zusammenhang möchte ich aus gegebenen Anlass darauf hinweisen, dass mit dem Bandschutzzeichen gemäß ASR A1.3/F003, DIN EN ISO 7010/F003 „Feuerleiter“ der Ort einer Leiter gekennzeichnet wird, die ausschließlich zur Brandbekämpfung zu benutzen ist. Das Brandschutzzeichen ist weder zur Kennzeichnung außen am Gebäude für einen Anleiterpunkt der Feuerwehr geeignet, noch ist die Nutzung einer solchen Feuerleiter für andere Zwecke gestattet.