Seit dem 01.01.2021 ist es für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in Frankreich vorgeschrieben, einen „Angles Morts“-Aufkleber oder ein Schild als Warnhinweis an Schwerlastfahrzeugen anzubringen. Hierzu gehören auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Wer sich nicht daran hält, kann mit einem Bußgeld der 4. Klasse über 135 € rechnen.

Die Kennzeichnungspflicht des toten Winkels soll verhindern, dass sich Radfahrer, Fußgänger oder auch kleinere PKW im toten Winkel aufhalten, da sie oft und schnell übersehen werden. Durch die auffällige Kennzeichnung werden gefährdete Personen und Fahrzeuge auf den toten Winkel hingewiesen und können zusätzlich durch umsichtiges Verhalten Unfälle vermeiden.

Nach dem derzeitigen Stand des Wissens sind auch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die lediglich im Transit durch Frankreich fahren und dabei die Autobahn zumindest planmäßig nicht verlassen, von der neuen Kennzeichnungspflicht betroffen. Sind an dem betreffenden Fahrzeug bereits gemäß der Gesetzgebung eines anderen EU-Staates entsprechende Hinweisschilder auf den toten Winkel angebracht, werden diese aber auch anerkannt.

Für welche Fahrzeuge gilt die Kennzeichnungspflicht „Toter Winkel“ nicht?

  • Einsatzfahrzeuge im Dienst
  • Winterdienstfahrzeuge
  • Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Kraftfahrzeuge und Anhänger, die bedingt durch Ihren Aufbau nicht die Möglichkeit haben, Seiten- und/oder Rückseitenmarkierungen anzubringen

Wo und wie viele „Angles Morts“ (Toter Winkel)-Kennzeichnungen müssen sich an den Fahrzeugen über 3,5 Tonnen befinden?

Die Warnhinweise müssen vorne an beiden Fahrzeugseiten und am Heck rechts in einer Höhe von mindestens 0,90 m bis maximal 1,50 m befestigt sein. Die Kennzeichnung hat die vorgeschrieben Maße von Höhe 25 cm und Breite 17 cm. So soll sichergestellt werden, dass gerade die Verkehrsteilnehmer, die sich direkt in einem toten Winkel befinden, auf ihre potenziell gefährliche Position aufmerksam gemacht werden.

Kennzeichnungspflicht Toter Winkel

Abhängig von der Art des Fahrzeugs gibt es unter Umständen abweichende Vorschriften zur Anbringung. Die SVG hat die entsprechenden Daten in einem übersichtlichen Info-PDF zusammengefasst.

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Toter-Winkel-Kennzeichnung auch bald in Deutschland?

Dies könnte bald der Fall sein, da sich der BGL für eine einheitliche europäische Lösung ausspricht, um die Unfallgefahr dadurch zu verringern. Eine Tendenz zur gesamteuropäischen Harmonisierung von Vorschriften lässt sich insbesondere in den letzten Jahren verstärkt feststellen. Auch in Deutschland kommt es im Zusammenhang mit dem toten Winkel bei Schwerkraftfahrzeugen regelmäßig zu Todesfällen. Eine Übernahme in die nationale Gesetzgebung ist daher nicht auszuschließen.