Die DIN 13157 und DIN 13169 wurden Ende 2021 aktualisiert, die Erneuerung der DIN 13164 folgte am 01.02.2022! Mit der Aktualisierung werden die Inhalte der betrieblichen Erste-Hilfe-Koffer sowie der KFZ-Verbandskästen an aktuelle medizinische Standards und Entwicklungen angepasst werden. Die Übergangsfrist für die DIN 13157 & DIN 13169 endete am 30.04.2022, die DIN 13164 am 31.01.2023.

Bleiben Sie normgerecht aufgestellt, vermeiden Sie potenzielle Lieferengpässe und rüsten Sie Ihren Betrieb sowie Ihre Fahrzeugflotte mit aktuell gefüllten Erste-Hilfe-Koffern aus!


Wer ist von der Normänderung der DIN 13157 und DIN 13169 betroffen?

Die DIN 13157 und DIN 13169 gelten für alle Verbandkästen

  • in Betrieben
  • auf Baustellen
  • in Schulen
  • in Tageseinrichtungen für Kinder.

Was ändert sich an den Inhalten der Erste-Hilfe-Koffer im Betrieb?

Die letzte DIN-Aktualisierung fand 2009 statt. Nach über 11 Jahren haben auch in der DIN 13157 und 13169 Reinigungstücher Einzug gehalten, mit denen Ersthelfer oder Erste-Hilfe-Leistende Ihre Hände schnell und einfach säubern können.

Der Gesichtsschutz, der mindestens der DIN EN 14683 (medizinischer Mundschutz) entsprechen soll, ist sicherlich der aktuellen Pandemie geschuldet. Er minimiert aber auch das Ansteckungsrisiko anderer luftgetragener Viren oder Bakterien.

Da Pflaster zu den meistverbrauchten Verbandmaterialien zählen, wurde die Normänderung genutzt, um deren Menge deutlich auszuweiten. Dabei eignen sich Pflasterstrips nicht nur für Bagatellverletzungen, sondern auch zum Fixieren von Kompressen oder Verbänden.
 

Neues Material bzw. Mengenanpassungen DIN 13157 DIN 13169
Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut 4 8
Gesichtsmasken mindestens Typ 1 nach DIN EN 14683 2 4
Neues Pflastersortiment mit 50% mehr Inhalt 42 Strips 84 Strips



Die übrigen Komponenten bleiben fast unverändert. Nutzen Sie unsere aktualisierte Checkliste gern zum Vergleich:
www.kroschke.com/kontrollliste oder zum Überprüfen Ihrer aktuellen Erste-Hilfe-Ausstattung.

So einfach geht die Umstellung auf die neuen DIN-Normen für Erste-Hilfe-Koffer im Unternehmen

Neue Koffer – ohne Aufwand sofort wieder normgerecht

Sind vorhandene Erste-Hilfe-Koffer oder Betriebsverbandkästen ohnehin verblichen, haben Beschädigungen, lassen sich nicht mehr schnell und sicher handhaben oder wurden nach Gebrauch nicht wieder korrekt befüllt? Dann ist es höchste Zeit für einen Ersatz! Wir bieten Ihnen für alle Anwendungs- oder Gefährdungsbereiche die optimale Lösung mit neuen Inhalten gemäß DIN 13157 oder 13169. Auch wenn Sie noch nicht genug Koffer an allgemein zugänglichen Stellen haben, wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, sich sicher aufzustellen!

Wie viele Koffer Sie für Ihren Betrieb brauchen, können Sie bei uns schnell überprüfen: So viele Verbandkästen braucht Ihr Unternehmen

Füllung austauschen – die alte heraus, die neue hinein

Ist der Allgemeinzustand Ihrer Koffer noch vorschriftengerecht, sie wurden aber bereits benutzt? Sie sind sich nicht sicher, ob die sterilen Produkte durch die Nutzung kontaminiert wurden? Der Inhalt ist ohnehin abgelaufen? Hier bietet es sich an, die komplette Füllung auszutauschen. Denn oft wird nach Erste-Hilfe-Einsätzen vergessen, verbrauchtes Material sofort wieder aufzufüllen. Fehlen im Notfall wichtige Materialien, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Daher sind Sie als Unternehmer oder Beauftragter verpflichtet, Verbandmaterialien regelmäßig auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit zu prüfen und abgelaufene sterile Produkte zu ersetzen.

Mit der neuen Komplettfüllung sparen Sie wertvolle Inventur- und Prüfungszeit - Sie sind mit einem Griff wieder up to date.

Gezielt ergänzen – aber mit Vorsicht!

Mit unseren praktischen Ergänzungssets erhalten Sie alle neuen Komponenten der DIN 13157 bzw. DIN 13169. So können Sie Ihre Verbandkästen ergänzen und auf die neue Norm „upgraden“. Diese Vorgehensweise bietet sich an, wenn Sie erst vor Kurzem neue Verbandkoffer angeschafft haben. Ein kleiner Bonus für Sie: Unser Set enthält zusätzlich neben den neuen Inhalten gemäß aktualisierter Norm den gesamten Pflastersatz, um diesen gleichzeitig zu aktualisieren.

Bereits länger vorhandene Koffer sollten vor dem gezielten Ergänzungs-Upgrade unbedingt auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit geprüft sowie abgelaufene/beschädigte/nicht mehr vorhandene Inhalte ergänzt werden. Planen Sie die erforderliche Zeit zur sorgfältigen Überprüfung und Auflistung des zusätzlichen Bedarfs unbedingt ein, damit Sie am Ende einen normgerechten und einsatzbereiten Erste-Hilfe-Koffer haben.


Wer ist von der Normänderung der DIN 13164 betroffen?

Analog gilt die DIN 13164 verkehrsrechtlich für alle Autofahrer in Deutschland. Seit 2014 dürfen auch nur noch Verbandkästen verkauft werden, die dieser DIN entsprechen.

In PKWs und Quads muss ein Verbandskasten mitgeführt werden, in Kraftomnibussen mit mehr als 22 Fahrgastplätzen sind sogar zwei Verbandskästen Pflicht.

Keinen Verbandkasten brauchen:

  • Krafträder
  • Krankenfahrstühle
  • Zug- und Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben
Die Verbandskästen sollen fachgerechte Erste Hilfe am Unfallort, z.B. durch Ersthelfer, gewährleisten.

Neue DIN 13164 – was ändert sich?

Wie auch in der neuen DIN 13157 und 13169 ergänzen auch in der DIN 13164:2022 nun Gesichtsmasken für Ersthelfer den Inhalt. Weiterhin wurde die Anzahl an Dreiecktüchern reduziert, das Verbandtuch entfällt.

Was tun mit ausgemusterten Erste-Hilfe-Koffern?

Geben Sie ausgemusterten Erste-Hilfe-Materialien ein zweites Leben. Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen freuen sich über Übungsmaterial! Kontaktieren Sie einfach die entsprechenden Verbände in Ihrer Region. Auch die Aktion „Verbandkasten 2.0“ sammelt abgelaufene Verbandskästen für die Ausbildung an Schulen und Universitäten in Projektländern. Verbandskasten 2.0 - Verbandskasten Spenden statt Entsorgen!